Pflichtpfand:Schlappe für Deutschland

Lesezeit: 1 min

Ein dem Europäischen Gerichtshof vorliegendes Rechtsgutachten stellt fest, dass das Pfand auf Einweg-Verpackungen die ausländischen Hersteller benachteiligt und daher gegen europäisches Recht verstößt.

Im Streit um das Pflichtpfand für Einweg-Getränkeverpackungen droht Deutschland eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

In einem am Donnerstag vor dem EuGH vorgelegten Rechtsgutachten sagte Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, das Pflichtpfand benachteilige die ausländischen Hersteller und verstoße daher gegen europäisches Recht.

Urteil im Herbst

Das abschließende Urteil wird voraussichtlich im Herbst verkündet. Dabei sind die Luxemburger Richter nicht an das Gutachten gebunden, sie folgen ihnen aber in den meisten Fällen. (Az: : C-463/01 und C-309/02)

Verhandelt wurde bislang allein die Androhung des Pflichtpfandes durch die Verpackungsverordnung von 1998. Danach wird ein Pfand auch auf Einwegverpackungen fällig, wenn bei einem Getränk der Mehrweganteil unter 72 Prozent fällt.

Die EU-Kommission sieht schon darin eine Benachteiligung ausländischer Hersteller, insbesondere von Mineralwasser. Geklagt haben außerdem zwei Getränkehersteller aus Österreich.

In seinem Rechtsgutachten argumentierte Generalanwalt Colomer, wegen der Transportkosten sei es für ausländische Hersteller in der Regel deutlich teurer, auf Mehrwegsysteme umzusteigen. So habe 1999 der Mehrweganteil bei deutschen Herstellern noch bei 90 Prozent gelegen, bei Einfuhren dagegen nur bei 71 Prozent.

Vom Aufleben der Pfandpflicht würden daher überwiegend die ausländischen Getränkehersteller getroffen. Schon die Androhung des Pflichtpfands habe zu einer Verunsicherung der Hersteller und zu einer Bevorzugung der überwiegend deutschen Mehrwegflaschen durch die Händler geführt.

Deutschland bestreitet dies und argumentiert, Einwegflaschen würden nicht benachteiligt, sondern beim Pfand lediglich den Mehrwegflaschen gleichgestellt.

Das Pfand führe zu einem erhöhten Rücklauf und damit einer besseren Wiederverwertung auch der Einwegverpackungen. Nach Ansicht Colomers ist allerdings auch unter Umweltgesichtspunkten die nach seiner Überzeugung bestehende Benachteiligung ausländischer Hersteller nicht gerechtfertigt.

Im Oktober hat die EU-Kommission ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, mit dem sie das seit Anfang 2003 erhobene Plichtpfand selbst kritisiert.

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: