Ökostromumlage:Stahlhersteller vor falschem Gericht

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Eine Klage gegen die EU wegen der Ökostromumlage scheitert - weil die Stahlkonzerne ein deutsches Gericht bemüht hatten.

Von Cerstin Gammelin und Benedikt Müller, Berlin/Düsseldorf

Stahlhersteller aus Deutschland können nicht vor einem deutschen Gericht gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommission klagen. Die Unternehmen hätten sich mit ihrer Klage zur Ökostromumlage an das falsche Gericht gewandt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch. Damit erlitten die vier klagenden Stahlhersteller, die weitreichende Rabatte auf die Ökostromumlage fordern, eine Niederlage aus formalen Gründen.

Auch ist die Aussicht gering, bei einer Klage vor dem EuGH recht zu bekommen. Dort hatte die Bundesregierung bereits den Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 angefochten, wonach die großzügig gewährten Rabatte in Deutschland teilweise als staatliche Beihilfe gewertet werden müssen und damit unzulässig sind. In erster Instanz hat die Bundesregierung verloren, die zweite Instanz hat noch nicht entschieden.

Die Firmen der Georgsmarienhütte-Gruppe hatten zunächst vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen die teilweise Rücknahme der Rabatte für stromintensive Betriebe geklagt. Nachdem die Europäische Kommission die Befreiungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als staatliche Beihilfen deklariert hatte, sollten die Konzerne Rabatte von 30 Millionen Euro zurückzahlen. Es geht auch darum, wie hoch Rabatte für energieintensive Firmen künftig ausfallen dürfen. Das addiert sich schnell zu Milliardenbeträgen.

Die Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien soll über den Strompreis auf die Verbraucher umgelegt werden. Viele Unternehmen hatten sich dagegen gewehrt, weil die Umlage die Elektrizitätskosten erhöhe; man sei nicht mehr wettbewerbsfähig. Die Bundesregierung genehmigte daher Rabatte, die zulasten der privaten Stromkunden gehen.

Die EU-Kommission stufte die Ermäßigungen im Jahr 2014 als unzulässige Beihilfe ein. Die einseitige Bevorzugung deutscher Unternehmen sei nicht vereinbar mit den Regeln des europäischen Binnenmarktes. Die Bundesregierung forderte deshalb Geld zurück, unter anderem von Werken der Georgsmarienhütte-Gruppe.

Der Stahlkonzern betont, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt den Rechtsstreit nun aussetzen müsse, bis der Europäische Gerichtshof endgültig über die Beihilfefrage entschieden habe. Dieses anhängige Verfahren des Bundes müsse das Verwaltungsgericht nun abwarten, heißt es in einer Stellungnahme der Firmengruppe.

Die Erfolgsaussichten der Klage waren bereits im Vorfeld als gering eingeschätzt worden. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof zeigte sich überzeugt, dass die Stahlhersteller den Kommissionsbeschluss direkt vor dem Gericht der Europäischen Union hätten angreifen müssen; deshalb sei die Vorlage in Frankfurt unzulässig. Die GMH-Gruppe habe damals nicht unmittelbar geklagt, weil die Bundesregierung frühzeitig gegen die Brüsseler Entscheidung vorgegangen sei, erklärt der Stahlkonzern. Mit dem Votum aus Luxemburg am Mittwoch ist der Streit um die Zulässigkeit der Rabatte noch nicht ausgestanden.

© SZ vom 26.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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