Neues Urheberrecht gilt ab Samstag:Aus die Maus

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Das Knacken des Kopierschutzes von geschützten Musik-CDs oder Video-DVDs ist ab diesem Wochenende nun ganz offiziell verboten.

Von Samstag an gilt in Deutschland ein neugefasstes Urheberrecht, das den neuen Technologien Rechnung trägt und damit den Schutz geistigen Eigentums ausbaut.

Das auf eine EU-Richtlinie zurückgehende "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" dient dem Kampf gegen Raubkopien und Internetpiraterie.

"Mit Anbruch des digitalen Zeitalters war es erforderlich, den Schutz der Urheber auch auf die Verwertung im Internet zu erstrecken", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Freitag in Berlin.

Privates Downloadangebot ist strafbar

Eine zentrale Rolle spiele der rechtliche Schutz von Kopierschutzmaßnahmen, hieß es. Einer neuen Bestimmung zufolge wird das Knacken oder Umgehen des Kopierschutzes mit Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr geahndet, wenn es "nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters" oder seines engen Familien- und Freundeskreises dient.

Bei gewerbsmäßigem Handeln sind bis zu drei Jahre Haft angedroht. Die Erlaubnis zur Herstellung einzelner Kopien für den privaten Gebrauch gilt nicht, wenn die Vorlage, die kopiert werden soll, "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" worden ist.

Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ist schon bisher mit Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren bedroht. Zypries warnte, wer gewerblich oder privat, entgeltlich oder kostenlos "Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar".

Die Reform sei noch nicht abgeschlossen, erklärte die Ministerin. "Im Urheberrecht haben wir in dieser Legislaturperiode noch viel vor." Insbesondere werde man sich dem Vergütungssystem zuwenden. Als Auftakt zur nächsten Reform werde am kommenden Dienstag in Zusammenarbeit mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht in München ein Symposium stattfinden.

Der Deutsche Musikverleger-Verband und der Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte erklärten in Bonn, mit der Novelle finde das Warten auf Rechtssicherheit ein Ende. Jetzt erwarte man, "dass das illegale Kopieren von Musik ebenso verfolgt wird wie die Anleitungen und Aufforderungen dazu". Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Überwindung der schwierigen Situation der gesamten Tonträgerwirtschaft.

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