Negatives Gerichtsurteil für VG Wort:Autoren unter Druck

Um das Einkommen von Künstlern zu sichern, zahlt man für Leer-CDs eine Copyrightabgabe. Ein ähnliches Modell für Drucker wurde jetzt abgelehnt.

Die Hersteller von Computer-Druckern müssen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf keine Urheberrechtsgebühr an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zahlen.

Copyright-Abgabe: Auf einer eigenen Website rufen sieben namhafte Druckerhersteller zur Unterstützung auf. Die VG Wort hingegen kritisiert, dass die präsentierten Zahlen nicht korrekt wären. (Foto: Screenshot sueddeutsche.de)

Mit dieser Entscheidung gab das Gericht einer Berufungsklage von Drucker-Herstellern statt, wie eine Sprecherin am Mittwoch sagte. Die VG Wort hatte von den Herstellern rückwirkend ab 2001 eine Abgabe für jedes verkaufte Gerät verlangt, weil mit Druckern geschützte Werke vervielfältigt werden könnten.

Streitwert von 400 Millionen Euro

Dagegen hatten die Hersteller sich zur Wehr gesetzt. Auf diese wären nach Schätzung ihres Rechtsanwalts Gesamtkosten von mehr als 400 Millionen Euro zugekommen.

Mit seiner Entscheidung hob das Oberlandesgericht (OLG) ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts vom Januar 2006 auf, das der VG Wort Recht gegeben hatte. Eine offizielle Begründung der OLG-Entscheidung steht noch aus.

VG Wort will berufen

Die VG Wort will nach Angaben von Vorstand Ferdinand Melichar beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision gegen das Urteil einlegen. Dort sei bereits ein ähnlicher Fall anhängig, in dem das OLG Stuttgart einen Drucker-Hersteller zur Zahlung von 1,4 Millionen Euro nach dem Urheberrechtsgesetz verurteilt habe.

Die VG Wort mit Sitz in München verwaltet die Urheberrechte für Autoren und Künstler. Für die Zweitverwertung ihrer Texte erhebt die VG Wort Gebühren und schüttet sie an die Autoren aus.

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