Meisterpflicht:Im Dutzend

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Ein Fliesenleger bei der Arbeit. Für diesen Beruf wird die Meisterpflicht wieder eingeführt. (Foto: Ina Fassbender/dpa)

Der Bundestag führt für einige Berufe die Meisterpflicht wieder ein. Damit soll auch der Wissenstransfer zur nächsten Generation gesichert werden.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Wer sich im Handwerk selbständig machen will, braucht vom kommenden Jahr an wieder häufiger als bisher einen Meisterbrief. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dass die Meisterpflicht in zwölf Gewerken wieder eingeführt wird: für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer. Für schon existierende Betriebe gilt Bestandsschutz. Der Bundesrat berät kurz vor Weihnachten über die Reform. Einwendungen werden nicht erwartet.

Damit wird die Liberalisierung der Handwerksordnung von vor 15 Jahren zumindest teilweise wieder rückgängig gemacht. Damals war der Meisterzwang in 53 Berufen aufgehoben worden. Aktuell gilt er noch für 41 Gewerke. "Die Meisterpflicht ist Ausdruck der Wertschätzung gegenüber dem Handwerk, einer tragenden Säule des Mittelstandes", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Donnerstag. Die Meisterpflicht werde "die Qualität, die duale Berufsausbildung und die Qualifizierung im Handwerk fördern".

Auch das Handwerk selbst zeigte sich erwartungsgemäß zufrieden. "Erkennbaren Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre" werde nun "wirkungsvoll entgegengetreten", sagte Handwerkspräsiden Hans Peter Wollseifer. Der Meisterbrief sei "das stabile Fundament für die hohe Ausbildungsleistung der Betriebe" und "Garant für hochwertige Produktqualität". Kritik kam vom Vorsitzenden der Monopolkommission, Achim Wambach: "Aus Sicht der Verbraucher wird der Zugang zu Handwerksleistungen mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht schwieriger", sagte er. Wartezeiten und Preise könnten steigen.

Begründet wird die Wiedereinführung der Meisterpflicht mit dem Schutz von Leben und Gesundheit bei "gefahrgeneigten Handwerken" und mit dem Schutz von Kulturgütern. Auch der Wissenstransfer zur nächsten Generation soll auf diese Weise sichergestellt werden. Bei den Fliesenlegern etwa sieht das Wirtschaftsministerium die "Gefahrgeneigtheit" deshalb gegeben, weil die Handwerker mit gefährlichen Stoffen hantieren müssten, etwa bei der Asbestentsorgung, und in sensiblen Bereichen wie Operationssälen oder Trinkwasseraufbereitungsanlagen arbeiteten.

© SZ vom 13.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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