Mannesmann-Prozess:"Verleumdung und Beleidigung"

Der frühere Mannesmann-Chef hat die Staatsanwaltschaft in seiner ersten Stellungnahme vor Gericht mit massiver Kritik überzogen.

Mit Blick auf den Vorwurf der Käuflichkeit warf er den Anklägern am Donnerstag "Verleumdung und Beleidigung" vor. Die Bemühungen der Staatsanwaltschaft "um eine massive Vorverurteilung" seien jedoch von der Strafkammer zurückgewiesen worden, führte Esser aus.

Schwerreicher Mann: Klaus Esser. (Foto: Foto: AP)

Er verwies darauf, dass ein entsprechender Passus am Mittwoch eigens von der Kammer verlesen worden sei. Die Kammer war in einem Beschluss vom Oktober vergangenen Jahres zu der Auffassung gelangt, dass es nach Aktenlage keine Anhaltspunkte für eine Käuflichkeit Essers gebe.

Esser weist zurück

Zugleich wies Esser, der wegen Beihilfe zur Untreue in besonders schwerem Fall angeklagt ist, auch die aktuellen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ausdrücklich zurück. "Aus meiner Sicht ist der damalige Handlungsablauf nirgends auch nur in der Nähe eines Untreue-Verdachts."

Durch die Zahlungen von Anerkennungsprämien an Mannesmann-Vorstände sei zudem niemandem ein Schaden entstanden. Vielmehr hätten die Aktionäre des Unternehmens durch die Wertsteigerung der Aktie im Zuge der Übernahme durch Vodafone "Riesengewinne" gemacht.

Ankündigungen

Esser führte seine Argumentation anschließend weiter aus. Er hatte am Mittwoch eine insgesamt fünfstündige Erklärung angekündigt. Die Stellungnahmen der Angeklagten standen im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstags.

Vor Esser hatten bereits Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Ex-Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk sowie der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel ausgesagt.

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