Mannesmann-Prozess:Schweigen und Unschuldsbeteuerungen

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Die Neuauflage des Mannesmann-Prozesses hat unter großem Andrang der Medien in Düsseldorf begonnen. Der angeklagte Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann wollte zur Sache vorläufig nicht aussagen. Der frühere Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk beteuerte hingegen seine Unschuld.

In dem spektakulären Wirtschaftsstrafverfahren verhandelt die Justiz bereits zum dritten Mal über den Vorwurf der schweren Untreue im Zuge der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone vor sechs Jahren.

Auf der Anklagebank: Josef Ackermann. (Foto: Foto: dpa)

Auf der Anklagebank sitzt unter anderem Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann. Er hat angekündigt, im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung zurückzutreten.

Es geht um die Ausschüttung von Prämien und Pensionsabfindungen an Manager in Höhe von 57 Millionen Euro.

Am ersten Verhandlungstag kündigte der Rechtsanwalt des Bankers nach Verlesung der Anklageschrift an, dass Ackermann vorerst zur Sache nicht aussagen wolle und erst am 2. November dazu Stellung nehme.

Prominente Angeklagte

Neben Ackermann müssen sich in dem Prozess der frühere Mannesmann-Vorstandsvorsitzende Klaus Esser, Aufsichtsratschef Joachim Funk sowie der ehemalige IG Metall-Chef Klaus Zwickel, der Betriebsratschef Jürgen Ladberg und der Manager Dietmar Droste verantworten.

In einer ersten Stellungnahme beteuerten Funk und Zwickel ihre Unschuld. "Zu keinem Zeitpunkt habe ich eine Straftat der Untreue gesehen, erkannt oder erlebt - weder objektiv noch subjektiv", sagte Funk.

Zugleich wies er darauf hin, dass Anerkennungsprämien bei Mannesmann schon früher gewährt worden und ein "Stück Unternehmenskultur" seien. Nachfragen ließ Funk trotz Drängen des Gerichts nicht zu.

"Nicht zum Nachteil"

Zwickel bekräftigte, dass er sich in strafrechtlicher Hinsicht nichts habe zu Schulde kommen lassen. Die Übernahme von Mannesmann sei zudem für alle Beteiligten nicht zum Nachteil gewesen. "Ein Geschenk ist die Zahlung an Dr. Esser nie gewesen", sagte Zwickel.

Im Blitzlichtgewitter und vor vielen laufenden Kameras waren die Angeklagten am Morgen im Gericht eingetroffen. Ackermann betrat das Gebäude durch einen Seiteneingang.

Der Topmanager achtete diesmal peinlichst darauf, in der Öffentlichkeit keine falschen Signale zu setzen. Beim ersten Mannesmann-Prozess hatte er durch ein Victory-Zeichen für einen Eklat gesorgt. Am Ende dieses ersten Verfahrens waren die Angeklagten frei gesprochen worden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese Urteile im Dezember vergangenen Jahres aber wieder aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen.

"Objektiver Tatbestand der Untreue"

Der BGH sah den "objektiven Tatbestand der Untreue" erfüllt. Die Düsseldorfer Richter müssen nun vor allem die "subjektive Tatseite" aufklären, daher fällt den Aussagen der sechs Angeklagten besonderes Gewicht zu. Der Vorsitzende Richter Stefan Drees hat vorläufig 26 Verhandlungstage für den Prozess anberaumt.

Befragt nach den persönlichen Daten machte Ackermann als einziger der sechs Angeklagten präzise Angaben zu seinem Einkommen. Danach verdient er bei der Deutschen Bank jährlich 11,9 Millionen Euro. Einschließlich weiterer Bezüge unter anderem aus Vermögen lägen die Einkünfte bei 15 bis 20 Millionen Euro.

Rücktritt bei Verurteilung

Im Mittelpunkt des neuen Verfahrens dürfte wiederum Ackermann stehen. Für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung hatte der 58-jährige Deutsche-Bank-Chef bereits im Februar seinen Rücktritt angekündigt.

Ackermann ist nach Einschätzung von Aktionärsschützern im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung nicht mehr zu halten. Das sagte Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz am Donnerstag im ZDF-Morgenmagazin angesichts der Neuaufnahme des Prozesses.

"Ackermann wird im Amt bleiben können, wenn sein Verfahren gegen die Zahlung einer Geldsumme eingestellt wird," sagte Kurz weiter. Er rechne allerdings nicht mit einem schnellen rechtskräftigen Urteil.

Bereits Auswirkungen auf deutsche Unternehmenskultur

Das Urteil des Bundesgerichtshofes, der die Freisprüche im ersten Mannesmann-Prozess aufgehoben hatte, hat laut Kurz bereits Auswirkungen auf die deutsche Unternehmerkultur gehabt.

"In den Verträgen deutscher Topmanager gibt es jetzt ähnlich wie in den USA und Großbritannien "Change of Control"-Klauseln. Den Vorständen wird eine satte Abfindung zugesichert für den Fall, dass ihr Unternehmen übernommen wird." Es fließe also immer noch Geld, aber die Verträge seien jetzt gerichtsfest, sagte Kurz.

© sueddeutsche.de/AFP/AP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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