Mannesmann-Prozess endet ohne Urteil:"Kein Handel mit der Gerechtigkeit"

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Gegen millionenschwere Geldauflagen ist der Düsseldorfer Mannesmann-Prozess eingestellt worden. Der Vorsitzende Richter Stefan Drees widersprach Vermutungen, die Angeklagten hätten sich frei gekauft.

Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die anderen fünf Angeklagten im Mannesmann-Verfahren müssen insgesamt 5,8 Millionen Euro zahlen. Damit folgte das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch wie erwartet einem Antrag der Verteidiger Ackermanns, der 3,2 Millionen Euro berappen muss.

Die wegen schwerer Untreue angeklagten Manager und Gewerkschafter gelten nun als unschuldig. In dem Prozess ging es um die Bewilligung von Prämien in Höhe von 57 Millionen Euro im Zusammenhang der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone im Jahr 2000.

Der Vorsitzende Richter Stefan Drees begründete den Beschluss damit, dass die Taten mehr als sechs Jahre zurückliegen und das öffentliche Interesse an einer Fortführung des Prozesses nicht gegeben sei.

Rechtliche Fragen bleiben offen

Es seien rechtliche Fragen offen, deren Klärung "innerhalb eines überschaubaren Zeitraums ... nicht möglich wäre", meinte der Richter. Die Verteidiger hatten die Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung am vergangenen Freitag beantragt, die Staatsanwaltschaft hatte zugestimmt.

Ackermanns Verteidiger Klaus Volk sieht in der Einstellung des Verfahrens "alles andere als einen Schuldspruch" für seinen Mandanten. Auf die Chance eines Freispruchs habe die Verteidigung verzichtet, weil sich das Verfahren dann monatelang hingezogen hätte.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank dankte Ackermann für seine Bereitschaft, durch die Zahlung des Geldbetrags das Ende des Prozesses ermöglicht zu haben.

Aufsichtsratschef erleichtert

Aufsichtsratschef Clemens Börsig meinte, Ackermann könne nun "mit voller Kraft den erfolgreichen Kurs der Deutschen Bank" weiterführen.

Der Kammer war nach den Worten von Drees bewusst, dass die Höhe der Auflagen nicht die Beträge erreicht, die einzelnen Angeklagten zugeflossen sind. Dies sei aber vor allem deshalb gerechtfertigt, weil Vodafone sich mit den Zahlungen einverstanden erklärt hatte.

"Die Höhe der dem Angeklagten Dr. Ackermann auferlegten Zahlung mag gemessen an seinen außerordentlich guten Einkommensverhältnissen als gering erscheinen", räumte der Richter ein.

Jedoch müsse berücksichtigt werden, dass die Geldstrafe im Falle einer Verurteilung maximal 3,6 Millionen Euro betragen hätte. Ackermann hatte sein gesamtes Jahreseinkommen beim Prozessauftakt auf 20 Millionen Euro beziffert.

Weitere Millionenzahlungen

Der frühere Vorstandschef der Mannesmann AG, Klaus Esser, muss 1,5 Millionen Euro, der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk eine Million Euro und Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel 60.000 Euro zahlen. Für Betriebsratschef Jürgen Ladberg legte das Gericht 12.500 und für den Manager Dietmar Droste 30.000 Euro fest.

60 Prozent des Geldes sollen an die Staatskasse, die übrigen 40 Prozent an gemeinnützige Einrichtungen fließen.

Staatsanwalt Peter Lichtenberg betonte, die Einstellung des Verfahrens sei "kein Handel mit der Gerechtigkeit, sondern eine sachgerechte Entscheidung". Auch Richter Drees widersprach Vermutungen, die Angeklagten hätten sich frei gekauft.

"Keine Vorschrift ist, die Reiche begünstigt"

Im Jahr 2003 seien von deutschen Gerichten 126.174 Verfahren gegen Auflagen eingestellt worden. Dies belege, dass der Paragraf 153a "keine Vorschrift ist, die Reiche begünstigt".

Die bereits dritte Auflage des Mannesmann-Prozesses hatte Ende Oktober vor dem Düsseldorfer Landgericht begonnen. Beim ersten Prozess 2004 hatte das Landgericht alle Angeklagten freigesprochen.

Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil später auf, weil er den "objektiven Tatbestand der Untreue" erfüllt gesehen hatte. Der Fall wurde an das Landgericht zurückverwiesen.

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