Luxuskosmetikhersteller:Aktion "Schlossrunde"

Interne Absprache mit Folgen: Weil sich mehrere Hersteller hochwertiger Parfümerie- und Kosmetikartikel regelmäßig in einem geheimen Zirkel zwecks illegaler Preisvereinbarungen getroffen haben, müssen sie nun zahlen.

Betroffen sind neun Unternehmen und 13 frühere oder aktuelle Geschäftsführer. Die Unternehmen hätten seit 1995 vierteljährlich Informationen über Umsatzzahlen, Werbeausgaben, geplante Produkteinführungen und Preisanhebungen ausgetauscht, teilte das Bundeskartellamt mit.

Kosmetikhersteller am Pranger: Teilweise müssen millionenschwere Strafen gezahlt werden. (Foto: Foto: oH)

Betroffen sind die deutschen Tochterunternehmen von Chanel, Clarins, Cosmopolitan Cosmetics Prestige (jetzt P&G Prestige Products), Coty Prestige Lancaster, Estée Lauder, L'Oréal, LVMH Parfums & Kosmetik, Shiseido und YSL Beauté. Der Markt hat einen Jahresumsatz von rund 1,5 Milliarden Euro.

Die Unternehmen hätten in ihrer vierteljährlichen sogenannten Schlossrunde einen systematischen Austausch unternehmerischer Daten betrieben - und das seit mindestens 1995. Auch die Absprache über das Verhalten gegenüber den ausgewählten Parfümerien und andere marktstrategische Elemente hätten dazu gehört. Moderator dieser Runde sei ein ehemaliger L'Oréal- Mitarbeiter gewesen.

Systematischer Austausch

Das Verhalten verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht und werde vom Bundeskartellamt konsequent geahndet. Die Geldbußen für die Beteiligten liegen zwischen 250.000 Euro und 2,1 Millionen Euro. Darüberhinaus hätten sich die führenden Hersteller von Luxuskosmetik hier über Werbeausgaben, geplante Produktneueinführungen, Preisanhebungen, Verhalten gegenüber ausgewählten Parfümerien, Retouren und andere marktstrategische Elemente informiert.

Dieses Marktinformationssystem stelle eine systematischen Austausch zwischen den wesentlichen Markenherstellern über Umsätze und andere wettbewerbsrelevante Daten der Unternehmen dar, stellte das Bundeskartellamt nun fest. Durch den Informationsaustausch sei der Wettbewerb eingeschränkt worden und es bestehe die Gefahr der Koordinierung des Marktverhaltens unter den betroffenen Herstellern. Das verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht, erklärte die Wettbewerbsbehörde.

Gegen die noch nicht rechtskräftigen Bescheide ist Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf möglich.

© sueddeutsche.de/dpa/AP/mel/hgn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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