Lexikon der geschlossenen Fonds (2):Verlustzuweisung

Wer sein Erspartes in einen geschlossenen Fonds investiert, zielt oft in erster Linie auf die damit verbundenen Verlustzuweisungen ab.

Von Jan Müller

Jedem Anleger werden nicht nur reale Verluste zugewiesen, sondern auch Verluste, die lediglich in den Büchern stehen - zum Beispiel Abschreibungen und Werbungskosten.

Diese Positionen wirken sich steuerlich auf das Gesamteinkommen jedes einzelnen Anlegers aus. In der Steuererklärung kann er sie zum Beispiel mit seinem Gehalt verrechnen und mindert dadurch sein zu versteuerndes Einkommen.

Je höher der persönliche Steuersatz des einzelnen Fondszeichners, desto attraktiver ist die Steuerersparnis - und damit die Rentabilität des geschlossenen Fonds.

Nichts für Otto Normalsparer

Wer dagegen sowieso kaum Abgaben ans Finanzamt überweist, kann sie mit Verlustzuweisungen nur minimal reduzieren. Steuer sparende Kapitalanlagen sind daher nur für vermögende Investoren geeignet und nichts für Otto Normalsparer.

Auch deshalb, weil es sich bei Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Medienfonds immer um unternehmerische Beteiligungen handelt. Reale Vermögensverluste können nicht komplett ausgeschlossen werden.

© SZ vom 09.10.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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