Lehman-Panne:KfW nimmt Ex-Vorstände in die Pflicht

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Zwei Ex-Vorstände der KfW sollen wegen der Überweisungspanne nach der Lehman-Pleite Millionen zahlen, doch die pochen auf Vertragserfüllung.

K. Ott u. H. Einecke

Als "Deutschlands dümmste Bank" ist die KfW verspottet worden. Nach der Pleite der US-Bank Lehman Brothers überwies sie noch 320 Millionen Euro an das Investmenthaus. Das Geld ist vermutlich verloren. Für zwei damalige Vorstände, die wegen der Panne gefeuert wurden waren, soll das Malheur ein teures Nachspiel haben. Peter Fleischer und Detlef Leinberger müssen mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Dafür hat der Verwaltungsrat der KfW hat am Donnerstag den Weg freigemacht. Er ermächtigte seinen Vorsitzenden, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), gegen die früheren Vorstände vorzugehen.

Die entlassenen KfW-Vorstände Fleischer (links) und Leinberger wollen nicht für die Fehlüberweisung an die US-Bank Lehman Brothers büßen. (Foto: Foto: AP)

"Wir wollen Geld von den beiden Ex-Vorständen eintreiben", sagte ein Mitglied des Gremiums. Darin sei man sich im Verwaltungsrat einig. Der Schaden solle in voller Höhe geltend gemacht werden, auch wenn man wisse, dass bei den früheren KfW-Managern nicht viel zu holen sei.

Landgericht stimmt vorläufig zu

Fleischer und Leinberger wehren sich ihrerseits gegen die fristlosen Kündigungen. Sie wollen nun sogar Bankchef Ulrich Schröder, Mitarbeitern der KfW und dem Verwaltungsrat die Panne anlasten. Fleischer klagt auf Fortzahlung seines Gehalts einschließlich jährlicher Tantiemen - insgesamt zwei Millionen Euro. Leinberger, 60, konnte bereits punkten: Das Landgericht Frankfurt stimmte seiner Klage zumindest vorläufig zu. Gefordert hat er sein Gehalt bis zum Ende der Vertragslaufzeit im September 2009 - insgesamt 330.000 Euro. Er darf die Summe aber nicht einfach kassieren, sondern muss Sicherheiten in dieser Höhe aufbringen. Denn es ist nur eine vorläufige Entscheidung. Die Richter stellten fest, dass die KfW keine klaren Aussagen zu ihrem Risikomanagement gemacht habe.

Schröder war erst kurz im Amt, als die Panne passierte. Er hat den Vorgang mehrfach als unentschuldbar bezeichnet und Defizite im Risikomanagement eingeräumt. Dafür macht die KfW Fleischer und Leinberger verantwortlich, die vor und während der Panne den Bereich der Bank leiteten. Am Donnerstag ließ Fleischers Anwalt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Auszüge aus der Klage abdrucken. Darin heißt es, Fleischer habe nicht rechtzeitig vom Lehman-Zusammenbruch erfahren, wohl aber Schröder und Finanz-Staatssekretär Jörg Asmussen. Beide hätten die Überweisung verhindern können. Auch beruft sich Fleischer auf Zeugenaussagen, wonach Schröder die beiden Vorstände als politische Bauernopfer bezeichnet haben soll.

Die beiden Manager ziehen nicht an einem Strang. Sie müssen klären lassen, ob es sich bei der Panne um ein strukturelles oder ein persönliches Versagen handelte. Der eine war damals persönlich in der Verantwortung und muss ein persönliches Versagen von sich weisen. Der andere hatte den Bereich im Vorfeld betreut und könnte so auch für die Strukturen mit verantwortlich gemacht werden.

Dauerfall für die Juristen

Die KfW nimmt zu den Klagen ihrer ehemaligen Manager keine Stellung. Sie prüft nun, ob sie ein weiteres Verfahren anstrengt, um tiefer in die Materie einzusteigen. Die KfW handelt auf Weisung ihres Verwaltungsrats, der auch die Entlassungen ausgesprochen hatte. Vor der fristlosen Kündigung der beiden Vorstandsmitglieder war der Sachverhalt von drei Gutachten überprüft worden.

Neben einem langwierigen Gerichtsverfahren käme auch ein Vergleich in Frage. Häufig wird dabei abgewogen, welche Lösung weniger Kosten verursacht. Aus dem Umfeld der beiden Ex-Vorstände wurde nun gestreut, die KfW habe bereits jetzt eine Million Euro für Anwälte und Gutachten ausgegeben. Die KfW wollte das nicht bestätigen. Der Fall hatte das Ansehen der staatlichen Bank schwer beschädigt. Inzwischen prüft auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft die Verantwortung des KfW-Vorstands und hat Unterlagen beschlagnahmt.

© SZ vom 19.06.2009/tob/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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