Ladenschlussgesetz:Kaufhof beneidet Tankstellen

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Die METRO-Tochter Kaufhof hält die eingeschränkten Öffnungszeiten des Ladenschlussgesetzes für wettbewerbsverzerrend und einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Wegen der zahlreichen Ausnahmen werde der Sonntags- und Abendverkauf unter anderem auf Bahnhöfen und an Tankstellen deutlich ausgeweitet, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Galeria Kaufhof Warenhaus AG, Lovro Mandac, am Dienstag in einer Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe.

Kaufhof möchte die Kunden auch ausserhalb der jetzt geltenden Öffnungszeiten strömen lassen. (Foto: Foto: AP)

Konkurrenz Tankstelle

So machten die Tankstellen in Deutschland bereits die Hälfte ihres Umsatzes von insgesamt 20 Milliarden Euro mit Artikeln des Einzelhandels. Die an die Öffnungszeiten gebundenen Einzelhändler würden benachteiligt, womit der Grundsatz der Gleichbehandlung und Berufsfreiheit verletzt werde.

Nach Mandacs Worten trägt eine Sonntagsöffnung dem Trend zum erlebnisorientierten Einkauf Rechnung. Der Kunde sei für den Händler das Maß aller Dinge, betonte er. Die Bundesregierung dagegen verteidigte die zuletzt im Frühjahr liberalisierte Regelung.

Schutz des Wochenendes

Damit werde das freie Wochenende der Arbeitnehmer geschützt und ihre übermäßige Inanspruchnahme in den Abendstunden verhindert, sagte Rudolf Anzinger, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.

Dies sei vor allem deshalb wichtig, weil 72 Prozent der rund 2,7 Millionen Beschäftigten im Einzelhandel Frauen seien, die neben ihrer Berufstätigkeit auch die Hauptlast in der Familie trügen.

Kirchen und Gewerkschaften dagegen

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die großen christlichen Kirchen wandten sich gegen eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnung. Die zahlreichen Ausnahmeregelungen ließen die Öffnungszeiten schon jetzt "ins Kraut schießen", sagte ein ver.di-Vertreter.

Der Sonntag würde seinen Charakter als Tag der allgemeinen Ruhe weitgehend verlieren. Auslöser des Verfahrens war eine Aktion des Kaufhofs am Berliner Alexanderplatz, der im Sommer 1999 seine Tore länger als erlaubt geöffnet hatte.

Der Kaufhof geht nun gegen gerichtliche Unterlassungsverfügungen vor. Ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird erst in einigen Monaten erwartet.

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