Klage vor dem Landgericht München:Kirch will 1,6 Milliarden von der Deutschen Bank

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Im Rufmord-Streit zwischen dem früheren Medienmogul Leo Kirch und der Deutschen Bank wird es zu einer Verhandlung vor dem Landgericht München kommen. Kirch hat eine Milliardenklage eingereicht.

Der frühere Medienmogul Leo Kirch reichte die Klage beim Landgericht München I ein, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Grundlage ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. Januar, wonach Kirch grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch hat.

Der damalige Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Rolf-E. Breuer hatte Anfang 2002 in einem Fernsehinterview die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe in Frage gestellt. Nach Ansicht von Kirch war diese Äußerung die Ursache für den Untergang seines Firmenimperiums.

"Halten die Ansprüche Kirchs für unbegründet"

Ein Sprecher der Deutschen Bank bezeichnete dies am Mittwoch als falsch: "Wir halten die Ansprüche Kirchs für unbegründet und gehen davon aus, dass Kirchs Klage zurückgewiesen wird."

Der BGH habe deutlich gemacht, dass Kirch beweisen müsse, dass der ihm entstandene Schaden ursächlich durch die Äußerungen Breuers entstanden ist. "Wir sind überzeugt, dass dies nicht gelingen wird", sagte der Banksprecher.

Kirch wolle mit der Klage nur "von seiner eigenen Verantwortung für den Niedergang ablenken".

Schadensersatz auf Kirch-Tochter begrenzt

Der BGH begrenzte den möglichen Schadensersatz auf diejenige Kirch-Tochter, mit der die Deutsche Bank tatsächlich eine Vertragsbeziehung unterhielt, die Printbeteiligungs GmbH.

Dort verwaltete Kirch im Wesentlichen seinen Axel-Springer-Anteil. Die Bank habe ihre Pflichten verletzt, entschied der BGH. In diesem Fall hafte der damalige Vorstandssprecher Breuer auch persönlich.

Breuer hatte in dem TV-Interview wörtlich gesagt: "Was man alles darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen."

Insolvenz im Jahre 2002

Für den Zusammenbruch des gesamten Kirch-Konzerns könne die Bank allerdings nicht zur Rechenschaft gezogen werden, urteilte das Gericht. Am 8. April 2002 hatte mit KirchMedia das wichtigste Unternehmen der Kirch-Gruppe Insolvenz beantragt.

Wann sich das Landgericht München I mit der Zivilklage befassen wird, ist noch offen.

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