Keine Fusion mit Plus:Kartellamt stoppt Edeka

Das Bundeskartellamt will die Übernahme der Discountkette Plus durch die Edeka-Gruppe nicht zulassen: Der Handelskonzern dominiere bereits den deutschen Lebensmittelmarkt. Doch Edeka will nicht aufgeben.

"Nach derzeitiger Auffassung des Bundeskartellamtes wird Edeka nach dem Zusammenschluss über eine überragende Marktstellung verfügen", teilte die Behörde am Montag in Bonn mit.

(Foto: Foto: AP)

Daher sei beabsichtigt, das Vorhaben zu untersagen. Edeka würde nicht nur einen nach dem Vertriebskonzept engen Wettbewerber übernehmen, sondern auch die regionale und bundesweite Marktabdeckung deutlich ausbauen.

Zudem hätten Edeka und der bisherige Plus-Eigentümer Tengelmann eine Kooperation beim Einkauf für ihr jeweiliges Supermarktgeschäft vereinbart, argumentiert die Behörde.

Trotz dieser Bedenken hält die Edeka-Gruppe an den Übernahmeplänen für Plus fest. Die Edeka-Zentrale werde in den kommenden Wochen Stellung nehmen und sei zuversichtlich, die Bedenken des Bundeskartellamtes ausräumen zu können, teilte Edeka mit. Ähnlich äußerte sich auch Tengelmann.

Edeka beherrscht Viertel des Marktes

Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel entfielen derzeit 90 Prozent des inländischen Marktvolumens auf Edeka, die Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland), Aldi, Rewe, Metro und Tengelmann. Marktführer sei Edeka mit einem Anteil von 25 Prozent.

Diese Position stellt nach Auffassung des Bundeskartellamtes auch bei regionaler Marktbetrachtung heute schon ein Flächenproblem dar, das sich durch den Zusammenschluss weiter verschärft.

Der Zusammenschluss würde die ohnehin schon bestehende hohe Marktkonzentration beim Einkauf verschärfen und zu noch größeren Abhängigkeiten der Lieferanten führen, heißt es in Stellungnahme der Behörde.

"Der Ausbau der Machtposition der Edeka auf den Beschaffungsmärkten würde auch ihre Marktstellung auf den Absatzmärkten weiter stärken, zumal Edeka die Standorte von der zu übernehmenden Plus weitestgehend auf das - wirtschaftlich erfolgreichere - Netto-Markendiscount-Konzept umstellen will."

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 17. April zu der Abmahnung Stellung nehmen. Die Untersagungsfrist endet am 28. April.

© suedeutsche.de/dpa/hgn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: