Kartellverfahren:Wie mächtig ist Google?

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Hier sitzen die Kämpfer gegen die Macht der US-Konzerne: Eingang zum Bundeskartellamt in Bonn, in direkter Nähe des Rheins gelegen. (Foto: Imago)

Das Bundeskartellamt in Bonn leitet zwei weitere Verfahren gegen den US-Konzern ein.

Das Bundeskartellamt nutzt die neuen rechtlichen Möglichkeiten, um gegen den Internetkonzern Google vorzugehen. Man habe zwei Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet, teilte die Wettbewerbsbehörde mit. In einem Verfahren wollen die Kartellwächter prüfen, ob Google eine marktübergreifende Bedeutung hat. In einem zweiten Verfahren nimmt die Behörde die Konditionen für die Datenverarbeitung unter die Lupe. Nach Verfahrensabschluss könnten bestimmte Verhaltensmuster oder Maßnahmen untersagt werden.

Google gehört zur in den USA börsennotierte Alphabet-Holding, die zu den wertvollsten Unternehmen überhaupt zählt. Die Aktie bewegte sich am Dienstag kaum. Ein Google-Sprecher sagte zu den Verfahren: "Wir werden umfänglich mit der deutschen Wettbewerbsbehörde kooperieren und beantworten gern ihre Fragen."

Im Januar war ein novelliertes Wettbewerbsgesetz in Kraft getreten. Auf dessen Grundlage kann das Kartellamt leichter gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen wie Google oder Facebook ihre Position ausnutzen. Den neuen Weg beschritt die Behörde erstmals Ende Januar bei Facebook und vor einer Woche bei Amazon. Die Marktmacht der Internetkonzerne sieht das Kartellamt schon länger kritisch. In den vergangenen Jahren gingen die Wettbewerbshüter mehrfach gegen die US-Konzerne vor. Kartellamtschef Andreas Mundt betonte, dass es Wettbewerber gegen ein Unternehmen mit marktübergreifender Bedeutung sehr schwer hätten: "Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, Youtube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht."

Über die Datenverarbeitung sagte Mundt, dass Google aufgrund des Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten einen strategischen Vorteil habe. Daher werde man sich die Konditionen zur Datenverarbeitung genauer ansehen. "Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen." Wer Google nutzt, muss erst den Bedingungen zur Datenverarbeitung zustimmen. Das Kartellamt will nun prüfen, ob die Bedingungen Google die Möglichkeit einer weitreichenden, verschiedene Dienste übergreifenden Datenverarbeitung einräumen. Wichtig für die kartellrechtliche Bewertung ist auch die Frage, welche Auswahl die Nutzer bei der Datenverarbeitung tatsächlich haben. Ein Google-Sprecher betonte, dass Menschen die Dienste nutzten, weil sie hilfreich seien und "nicht weil sie dazu gezwungen werden oder weil sie keine Alternativen finden können".

© SZ vom 26.05.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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