Kartellamt:Strafen gegen Stahlkonzerne

Lesezeit: 1 min

Vor allem die bayerische Industrie ist besonders auf Rohstoffe wie Stahl angewiesen. Doch derzeit ist das Material Mangelware. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Thyssenkrupp, Voestalpine und Salzgitter müssen hohe Bußgelder zahlen.

Das Bundeskartellamt hat wegen Preisabsprachen bei Stahlblechen die Konzerne Thyssenkrupp, Voestalpine und Salzgitter zu Bußgeldern von insgesamt fast 650 Millionen Euro verdonnert. Die betroffenen Unternehmen hätten sich zwischen Mitte 2002 bis Juni 2016 regelmäßig über die Höhe von Aufpreisen und Zuschlägen für bestimmte Bleche in Deutschland abgestimmt, teilten die Wettbewerbshüter am Donnerstag mit.

Auf Thyssenkrupp entfiel mit 370 Millionen Euro der Löwenanteil, wie der deutsche Branchenführer bestätigte. Der Konzern hatte bereits Rückstellungen in dieser Höhe gebildet. Rechtsmittel werde man nicht einlegen. Insgesamt verhängte die Bonner Behörde Bußgelder von 646 Millionen Euro. Voestalpine muss 65,5 Millionen Euro zahlen. Die Österreicher hatten ebenfalls eine Summe für die drohende Strafe zurückgestellt, deren Größenordnung aber nie beziffert.

Voestalpine war ebenso wie Thyssenkrupp und andere europäische Stahlfirmen bereits mehrfach wegen illegaler Preisabsprachen ins Visier des Kartellamtes geraten. Dazu gehörte das Verfahren um das sogenannte Schienenkartell. Die Deutsche Bahn hatte damals die Unternehmen auf Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe verklagt. Dritter im Bunde war dieses Mal die Ilsenburger Grobblech GmbH, die zum Salzgitter-Konzern gehört. Die Niedersachsen wollten sich zum Bußgeld nicht äußern, sie hatten jüngst ihre Rückstellungen um 140 Millionen Euro erhöht. "Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf einer Abstimmung von produktionstechnisch bedingten Aufpreisen und Zuschlägen bei bestimmten Produkten", teilte der Konzern mit. "Nicht betroffen waren die variablen Basispreise, die den ganz überwiegenden Teil der Verkaufspreise ausmachten."

Darüber hinaus verhängte das Kartellamt auch Bußgelder gegen drei verantwortliche Personen. Den Angaben der Behörden zufolge beliefen sich die zusätzlich von den Kunden verlangten Zuschläge auf bis zu 25 Prozent des Gesamtpreises. Die betroffenen Quartobleche sind warm gewalzte Stahlbleche, die in den Bereichen Stahl- und Brückenbau, Hochbau, Schiffsbau, Kessel- und Druckbehälterbau sowie zum Bau von Windtürmen und Pipelines und in der Offshore-Industrie verwendet werden.

Die Vorgehensweise hinter den unerlaubten Absprachen zwischen den Produzenten war, mit den Kunden möglichst nur über die Basispreise und nicht über die abgestimmten Aufpreise und Zuschläge zu verhandeln. Die Unternehmen hätten den Strafgeldern und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt, teilte die Behörde weiter mit. Den ebenfalls involvierten Dillinger Hüttenwerken sei die Buße erlassen worden, weil sie als erstes Unternehmen kooperiert hätten.

© SZ vom 13.12.2019 / Reuters, SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: