Kartellamt erzwingt niedrigere Strompreise:Nackenschlag für RWE

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Das Kartellamt hat dem Energiekonzern RWE eine Abmahnung erteilt: Die Strompreise seien künstlich hoch gehalten worden und sollen rückwirkend gesenkt werden. Privatkunden gehen allerdings leer aus.

Auch Branchenprimus Eon werde voraussichtlich bald eine ähnliche Abmahnung erhalten, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Im Geschäft mit Industriekunden habe RWE im vergangenen Jahr über die Gebühr Verschmutzungsrechte eingerechnet und die Preise so in die Höhe getrieben, begründeten die Kartellwächter ihre Entscheidung.

Die Kalkulation sei nicht korrekt gewesen, da in den Preisen mehr als 25 Prozent des anteilig enthaltenen CO2-Zertifikatswerts überwälzt worden sei.

Zeit für Stellungnahme

RWE hat wie auch die anderen Verfahrensbeteiligten bis zum 22. Februar Zeit für eine Stellungnahme. Nach Einschätzung von Bundeskartellamtschef Ulf Böge könnten Schadenersatzklagen von Industriekunden auf RWE zukommen, sollte die Behörde bei ihrer Einschätzung bleiben.

Vertreter der stromintensiven Industrie hatten Beschwerde gegen Versorger beim Bundeskartellamt eingereicht. So wirft etwa der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) den Energieriesen vor, mit der Einpreisung kostenlos zugeteilter Verschmutzungsrechte ihre Marktmacht zu missbrauchen und die Strompreise künstlich in die Höhe zu treiben. Sie argumentieren, dass eine Einbeziehung der Kosten nur möglich sei, weil der Wettbewerb auf dem Strommarkt mangelhaft sei.

Die Versorger haben die Vorwürfe ebenso zurückgewiesen wie die vom VIK ins Spiel gebrachte Summe ungerechtfertigter Profite von mehr als fünf Milliarden Euro pro Jahr. Sie erklärten, den Wert der Kohlendioxid-Zertifikate aus betriebswirtschaftlichen Gründen einkalkulieren zu müssen. Sonst würden Werte vernichtet, da die Papiere auch an der Strombörse teuer verkauft werden könnten.

Damit verlöre auch der Emissionshandel seine Wirkung, da der Anreiz fehle, weniger Zertifikate zu verbrauchen und weniger CO2 in die Luft zu blasen.

Schadenersatzklagen gegen RWE kann es Böge zufolge geben, wenn das Kartellamt auch nach einer Anhörung mit RWE bei der Auffassung bleibe, dass der Konzern missbräuchlich Emissionszertifikate in seine Preisgestaltung eingerechnet habe. "Ich gehe davon aus, dass es dann zu Klagen kommt."

Die Industriekunden könnten auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz geltend mache. Wie hoch dieser ausfalle, könne er noch nicht sagen.

Die Aktien von RWE verloren am Mittwoch 0,8 Prozent auf 87,12 Euro, die Titel von E.ON gaben 0,6 Prozent auf 101,99 Euro nach.

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