Kabinett schließt Steuerschlupflöcher:Strenge Dienstwagen-Regeln nur für Freiberufler

Lesezeit: 2 min

Der genaue Nachweis über die geschäftliche Nutzung eines Firmenwagens kommt.

Michael Kuntz

Das Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) brachte am Dienstag ein Gesetz zum Stopfen von Steuerschlupflöchern auf den Weg, das die Steuerbegünstigung von Dienstwagen einschränkt.

Künftig müsse gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent dienstlich genutzt werde, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm.

Für Arbeitnehmer ändert sich nichts

Von der Begrenzung der Steuerbegünstigung für Dienstwagen-Fahrer seien ausschließlich Selbstständige betroffen, so das Finanzministerium. Sie versteuerten ihren Dienstwagen bisher pauschal mit einem Prozent des Listenpreises, unabhängig davon, wie häufig sie ihn für private Zwecke einsetzten.

Künftig soll die Ein-Prozent-Regelung nur noch gelten, wenn der Wagen zu mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt wird. Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmer.

Die Neuregelung habe keine Auswirkung auf Arbeitgeber, die ihrem Arbeitnehmer ein Auto zur privaten Mitnutzung überlassen, also die anderen 50 Prozent der Firmenfahrzeuge. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung sind die ursprünglichen Koalitionspläne durch Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) erst auf Druck von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) entschärft worden.

Gegen den Gesetzentwurf auch in seiner entschärften Fassung macht die Autobranche mobil. Bei den jetzt Betroffenen gehe es um den Bereich der selbstständig Beschäftigten, darunter insbesondere um Handwerker, Gewerbetreibende, Monteure, Außendienstler und Freiberufler - also um einen Personenkreis, der besonders auf Mobilität angewiesen ist.

Sparmodell wird abgeschafft

"Die schärfere Steuerregelung bei Firmenwagen widerspricht dem erklärten Ziel der Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Darüber hinaus verteuert sie Firmenwagen und führt zur weiteren Verunsicherung gerade in einer Zeit, in der nichts dringlicher wäre als eine Verstetigung des Aufschwungs", betonte Bernd Gottschalk, der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA).

Eine Umfrage bei den Autoherstellern ergab, daß sie in jeder Verschlechterung der bestehenden Regelung eine Gefahr für die aufkeimende Konjunktur sehen.

Das Gesetz zum Stopfen von Steuerschlupflöchern schränkt nicht nur die Steuerbegünstigung von Dienstwagen ein, sondern schafft auch die Steuerbefreiung für öffentliche Spielbanken ab und führt Geldbußen für die Weitergabe von Tankquittungen ein.

Nicht buchführungspflichtige Unternehmer und Freiberufler können den Kauf von Wertpapieren und Grundstücken in Zukunft nicht mehr sofort als Betriebsausgabe geltend machen und so ihre Steuerlast mindern, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beim Wiederverkauf oder der Entnahme aus dem Betriebsvermögen.

Mit dieser Maßnahme schafft die Regierung Merkel ein Steuersparmodell ab, durch das in einzelnen Bundesländern bereits Steuerausfälle von mehreren hundert Millionen Euro verursacht wurden.

Spielbanken sollen künftig steuerpflichtig werden. Damit kommt die Bundesregierung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nach, nach dem öffentliche und private Glücksspiele steuerlich gleich behandelt werden müssen. Bei der Gebäudereinigung schuldet künftig nicht mehr der Putzdienst, sondern der Auftraggeber dem Fiskus die Umsatzsteuer für die empfangene Leistung. So könne der Staat seinen Anspruch besser realisieren.

Anbieter, die im Internet mit Tankquittungen schnelles Geld machen wollen, müssen künftig damit rechnen, vom Staat zur Kasse gebeten zu werden. Tankbelege wurden bisher online zum Höchstgebot veräußert, die Käufer machten sie dann für ihre Fahrtenabrechnungen beim Finanzamt geltend und sparten so Steuern.

Nach geltender Rechtslage konnten sich Verkäufer der Tankbelege darauf berufen, für die weitere Verwendung der Belege durch den Käufer nicht verantwortlich zu sein. Künftig droht ihnen eine Geldbuße bis zu 5000 Euro.

Die Neuregelung soll dem Fiskus im nächsten Jahr bereits 260 Millionen Euro einbringen, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die Summe wächst den Erwartungen zufolge bis 2010 auf mehr als 800 Millionen Euro jährlich. Das Gesetz solle dazu betragen, mehr Steuergerechtigkeit herzustellen und wirtschaftsfördernde Impulse auszulösen, so Sprecher Wilhelm. Die Vorlage soll so schnell wie möglich in den Bundestag eingebracht werden. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen.

© SZ vom 21.12.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: