Juristisches Tauziehen:Arbeitsgericht bremst Lokführer aus

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Die Gewerkschaft der Lokführer hat vor zwei Arbeitsgerichten schmerzhafte Niederlagen erlitten. Die Bahn darf weiterhin behaupten, dass Streiks rechtswidrig seien.

Die Lokführergewerkschaft GDL hat im juristischen Tauziehen mit der Bahn um die angestrebten Streiks am Mittwoch zwei Niederlagen erlitten. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies zwei Anträge auf einstweilige Verfügungen ab.

Die GDL wollte damit erreichen, dass die Bahn nicht mehr behaupten darf, ein Streik sei rechtswidrig. Außerdem sollte das Unternehmen den Beschäftigten keine Sanktionen mehr androhen dürfen. Das Arbeitsgericht Düsseldorf untersagte zudem Streiks im Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen.

Die GDL will gegen beide Entscheidungen Berufung einlegen.

Das Frankfurter Gericht sagte, Gerichte sollten nur äußerst zurückhaltend in Tarifauseinandersetzungen eingreifen: "Drohszenarien der jeweiligen Gegenspieler in Tarifauseinandersetzungen müssen weitgehend ertragen werden."

Meinungsfreiheit

Die Behauptungen der Bahn, die die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer verbieten lassen wollte, sind demnach durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.

Über eine weitere einstweilige Verfügung verhandelt das Gericht am kommenden Montag. Dabei möchte die DB Autozug GmbH ein Ende der Urabstimmung und eventueller Streiks erreichen.

Das Düsseldorfer Gericht untersagte der GDL per einstweiliger Verfügung, zum Streik bei der DB Regio NRW GmbH aufzurufen oder zu streiken. Ein Streik zur Erreichung eines Sondertarifvertrages wäre unverhältnismäßig und gefährde die Tarifeinheit.

Ordnungsgeld

Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Über die laufende Urabstimmung sei damit aber nicht entschieden worden, erklärte das Gericht.

Die GDL kündigte gegen beide Entscheidungen Berufung an. GDL-Chef Manfred Schell sagte: "Wir wollen gerichtsfest haben, dass die Koalitionsfreiheit gewährleistet ist, damit ein Arbeitskampf zur Durchsetzung eines eigenen Tarifvertrags gewährleistet ist."

Zum Frankfurter Urteil verwies die Gewerkschaft darauf, dass das Gericht kein Urteil in der Sache selbst getroffen habe.

Ein Bahnsprecher sprach von einem "guten Tag für die Kunden". Es sei aber klar, dass gerichtliche Entscheidungen nur das letzte Mittel seien. Die Bahn wolle weiter verhandeln und fordere die GDL zur Rückkehr an den Verhandlungstisch und zur Beschäftigung mit den Angeboten des Unternehmens auf.

Niederlage auch für die Bahn

Am Dienstag hatte die Bahn eine Niederlage erlitten: Das Arbeitsgericht Mainz lehnte einen Antrag der Bahn-Tochter DB Regio AG auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik ab.

Die GDL befragt derzeit ihre Mitglieder in einer Urabstimmung über ihre Streikbereitschaft. Am Montag will sie das Ergebnis bekannt geben.

Sollte bis dahin kein verbessertes Angebot der Bahn vorliegen, sei ein Streik wohl unausweichlich, sagte GDL-Sprecherin Gerda Seibert. Bislang sei die Bahn der Gewerkschaft nicht entgegengekommen, obwohl sie das öffentlich mehrfach behauptet habe. Die Gewerkschaft rechne mit einer hohen Zustimmung ihrer Mitglieder zum Arbeitskampf.

Die Bahn trifft bereits Vorkehrungen für einen Streik im Nahverkehr. "Natürlich prüfen wir, in welchem Umfang wir trotzdem Verkehrsleistungen anbieten können", sagte der Chef von DB Regio, Ulrich Homburg, der Süddeutschen Zeitung.

Grundangebot für Fahrgäste

Es gebe viele Lokführer, die Beamte seien sowie Mitarbeiter, die bei anderen Gewerkschaften oder gar nicht organisiert seien. Diese stünden für Notdienstregelungen zur Verfügung, mit denen ein Grundangebot für Fahrgäste aufrechterhalten werden könne.

Ziel der Bahn sei es, einen Streik zu verhindern. Einlenken werde das Staatsunternehmen aber nicht in dem Tarifstreit. Andernfalls könne dies die Zukunft von DB Regio bedrohen, sagte Homburg.

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