Internetportale:Wer am wenigsten bietet, erhält den Zuschlag

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Wer glaubt, sich keinen Maler mehr leisten zu können, sollte noch einen Blick ins Internet werfen, bevor er selbst zum Heimwerker wird. Dort kann man Arbeit versteigern — an den günstigsten Anbieter, versteht sich.

Von Corinna Nohn

278 Miniatur-Lokomotiven und 600 Anhänger mit Wattestäbchen reinigen - eine zeitraubende Mühsal. Zehn Euro pro Stunde will der Sammler dafür zahlen. Kein schlechter Lohn, aber wo findet er Aushilfe? Vielleicht im Internet.

Auch Dachdeckerarbeiten kann man im Internet ausschreiben. (Foto: Foto: ddp)

Die meisten Angebote auf den Internetseiten der Handwerks- und Dienstleistungsvermittler sind weniger skurril. Oft geht es um Maler- oder Reparaturarbeiten, manchmal auch nur um den Heckenschnitt im Garten. Doch egal ob www.undertool.de, www.jobdoo.de, www.biet-it.de oder www.ipeon.de - wer den Job will, muss ihn erst ersteigern.

Das Prinzip ist ähnlich wie bei ebay, nur, dass die Versteigerung umgekehrt läuft: Derjenige, der den niedrigsten Preis bietet, erhält den Zuschlag. Anbieten kann jeder, dafür ist der Regel eine Gebühr von bis zu fünf Euro fällig. Bei erfolgreicher Vermittlung kassieren die meisten Portale dann noch eine Provision, die vom Endpreis abhängig ist.

Die Betreiber vermitteln die Verträge lediglich. Wie die zu verrichtende Arbeit genau aussieht und wann die Zahlung fällig ist, müssen Anbieter und Bieter unter sich regeln.

Eine Chance für kleinere Betriebe

Thomas Grochowalski hat vor gut einem Jahr mit www.undertool.de das erste Handwerks-Portal eröffnet. Auf die Idee ist er gekommen, als er selbst mit einem Bekannten im Internet Aufträge suchte und außer öffentlichen Großausschreibungen nichts finden konnte. "Wir wollten dann etwas schaffen, von dem beide Seiten etwas haben: Der eine bekommt es günstig, der andere kann sich überlegen, für wie viel Geld er bereit ist zu arbeiten", sagt Grochowalski.

Besonders kleine Handwerksbetriebe und Ich-AGs würden so ihre Auftragslage verbessern. Bei undertool gilt jedoch: Nur wer einen Gewerbeschein hat, kann mitbieten. "Wir wollen keine undurchsichtigen Geschäfte. Die Leute sollen wissen, wer ihnen Angebote macht" erklärt Grochowalski.

Ob die Aufträge auch ordnungsgemäß angemeldet oder am Fiskus vorbei abgewickelt werden, können die Betreiber nicht nachvollziehen. Die Vorlage eines Gewerbescheines sei jedenfalls keine Garantie gegen Schwarzarbeit, findet André Schmidt, Sprecher von www.jobdoo.de.

Er vertraue da lieber darauf, dass die Kunden wüssten, dass ja jeder, also auch das Finanzamt, die Internetseiten einsehen kann.

Besonders wichtig: Kundenbewertungen

Und was tun, wenn ein ersteigerter Handwerker gar nicht erst auftaucht? Sowohl undertool als auch jobdoo wollen ihren Kunden zumindest die angefallenen Gebühren zurückerstatten und die unzuverlässigen Mitbieter aus der Kartei streichen.

Deshalb ist es auch wichtig, dass die Kunden ihre Handwerker bewerten. Hat ein Bieter zu schlechte Noten bekommen, fliegt er raus aus dem Portal.

Alexander Legowski, Sprecher des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), sieht die Entwicklung der Portale gelassen. Es sei zu früh, um schon ein Urteil zu fällen. Außerdem sei das Prinzip der Internetversteigerungen schon von Großaufträgen der öffentlichen Hand bekannt.

"Jeder muss selber wissen, wie günstig er arbeiten kann"

Generell müsse jeder Betrieb selber wissen, wie günstig er anbieten kann. "Sollte es negative Entwicklungen in diesem Bereich geben, werden wir unsere Mitglieder natürlich entsprechend beraten", sagte er.

Was die potentiellen Mitbieter fürchten, kann man im Diskussionsforum auf www.heise.de, eine Seite für Computerbegeisterte, nachlesen. Da schimpfen Handwerker über Lohn-Dumping und Preisdrückerei. Bei den unverschämten Angeboten könne doch keiner mehr gute Arbeit abliefern.

Solchen Bedenken widersprechen die Betreiber entschieden. Es werde ja keiner dazu gezwungen, ein Angebot anzugeben, heißt es. "Oft bieten die, die erst groß wettern, doch nachher bei uns mit" führt Grochowalski aus.

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