Internet-Plattformen:Anschluss unnötig

Online-Händler wie der US-Riese Amazon müssen für Verbraucher nicht unbedingt per Telefon erreichbar sein. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Unternehmen müssen allerdings ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind und effizient kommunizieren können (Rechtssache C-649/17). Die bisherige deutsche Regelung ist damit nicht mit EU-Recht vereinbar.

Hintergrund des Falls war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Amazon in Deutschland. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass der Händler nicht ausreichend über Erreichbarkeiten per Telefon informiert habe und Kunden sich erst durch mehrere Seiten klicken mussten. Eine Fax-Nummer werde gar nicht angegeben. Nach deutschem Recht sind Online-Händler verpflichtet, Verbrauchern stets eine Telefonnummer anzugeben. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen. Die obersten Richter in der Europäischen Union befanden nun, dass die deutsche Regelung gegen die maßgebliche EU-Richtlinie verstoße.

© SZ vom 11.07.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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