Internet-Auktionen:Der Klick ins Ungewisse

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Bei Online-Versteigerungen wird zunehmend gegen geltendes Recht verstoßen. Die Zahl unseriöser Anbieter steigt stetig und Verbraucher werden nur selten auf ihre Rechte hingewiesen, so der Vorwurf der Wettbewerbshüter.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beklagt eine massive Zunahme von unseriösen Angeboten bei Internet-Auktionen.

(Foto: Foto: ddp)

Gut 3.200 Mal musste das Selbstkontrollorganisation der Wirtschaft im vergangenen Jahr gegen Internethändler vorgehen, die auf Online-Plattformen wie Ebay versucht hätten, "die gesetzlichen Rechte der Verbraucher zu verkürzen oder ganz zu verschweigen", erklärte ihr Geschäftsführer Reiner Münker.

Angebote ohne Firmenanschrift meiden

Die Kontrolleure kritisierten, dass sich zahlreiche gewerbliche Anbieter im Internet nicht als solche zu erkennen gäben. Verbrauchern riet Münker daher, sich das Profil des Anbieters genau anzusehen.

Die Finger sollten Kunden auf jeden Fall von gewerblichen Angeboten lassen, bei denen Namen und Anschrift des Anbieters fehlten. In zahlreichen Fällen würden kommerzielle Händler ihre Kunden nicht den Vorschriften entsprechend informieren.

14 Tage Widerrufsrecht

Viele Nutzer von Internetplattformen wüssten deshalb etwa nicht, dass sie bei einem Kauf über das Internet ein 14-tägiges Widerrufsrecht besitzen. Fehlt dieser Hinweis bei einem gewerblichen Online-Anbieter ganz, habe der Kunde ab dem Zeitpunkt, ab dem er anderweitig von seinem Widerrufsrecht erfahre, zwei Wochen lang Zeit, den Kauf rückgängig zu machen.

Auch Rückgabe- und Gewährleistungsrechte der Kunden von Internet-Auktionsplattformen würden von unseriösen Händlern bewusst missachtet.

Zahl der Beschwerden steigt

Insgesamt machen die Beschwerden und Anfragen zum Handel über das Internet bereits 17 Prozent der insgesamt 18.800 Fälle aus, in denen die Zentrale tätig wurde. Dieser Trend setze sich auch in diesem Jahr ungebrochen fort.

"Ich rechne noch einmal mit einem deutlichen Sprung", sagte Münker. Allein nach dem Osterwochenende habe man über 160 Beschwerden zu unlauteren Angeboten auf der Auktionsplattform Ebay erhalten.

Insgesamt sei die Zahl aller Beschwerden und Anfragen an die Wettbewerbszentrale zwar um zehn Prozent zurückgegangen, die Fälle würden jedoch immer komplizierter. Beschwerden zu Rabattaktionen im Einzelhandel seien um 40 Prozent zurückgegangen.

Bereits 627 Gerichtsverfahren

Dagegen wurden um drei Prozent mehr Fälle von irreführender Werbung gemeldet. Oft mussten dabei falsche Preisangaben beanstandet werden. Auch die Beschwerden über lästige Werbung über E-Mail, Telefon- und Fax nehme zu.

Die meisten Streitigkeiten konnte die Zentrale nach eigenen Angaben außergerichtlich durch ein Anschreiben oder einstweilige Verfügungen beilegen. 627 Mal leitete sie allerdings ein Gerichtsverfahren ein.

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