Internet:Anbieter begrenzen die DSL-Flatrates

Lesezeit: 2 min

Bestimmte Internet-Offerten von 1 & 1 und Kabel Deutschland sind nicht für Vielnutzer gedacht.

Thorsten Riedl

Mit Werbeslogans wie "Surfen ohne Limit" oder "Einfach blitzschnell surfen" locken Internet-Anbieter ihre Kunden.

Firmen wie 1 & 1 aus Montabaur, die Deutsche Telekom oder die TV-Kabelgesellschaft Kabel Deutschland wollen so zum Abschluss einer Internet-Pauschalrate bewegen, mit der Kunden dann Web-Seiten ohne Zeitdruck anschauen und unbegrenzt Daten aus dem Netz laden können.

Einige Anbieter setzen solchen so genannten Flatrates jedoch Grenzen, damit der Datenverkehr nicht ins Unermessliche steigt.

Drei Euro für fünf Gigabyte

Das ARD-Verbrauchermagazin Plusminus hatte über das Vorgehen des Internet-Anbieters 1 & 1 berichtet, Viel-Surfer anzuschreiben und gegen eine Abfindung von 100 Euro zum Wechsel zu einem anderen Anbieter zu bewegen.

Zudem müsse der Kunde eine Erklärung unterschreiben, auch künftig keine DSL-Flatrate mehr bei einem Unternehmen der United-Internet-Gruppe zu bestellen, hieß es.

Damit entfällt der Internet-Anschluss bei den United-Internet-Töchtern Web.de, GMX, Schlund + Partner sowie 1 & 1. Ein Sprecher von 1 & 1 bemühte sich um Schadensbegrenzung. Die Aktion, Viel-Surfer zum Wechsel zu einem anderen Anbieter zu bewegen, sei schon im Dezember beendet worden. "Eine Wiederholung mit neuen Teilnehmern ist nicht geplant", sagte er der SZ.

Verbraucherschützer haben 1 & 1 allerdings nach wie vor im Visier. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internet-Provider enthalten eine Klausel, wonach eine "übermäßige Beanspruchung" der 1 & 1-Server vermieden werden soll.

Da diese Passage intransparent sei, habe man das Unternehmen abgemahnt, hieß es. Eine Antwort von 1 & 1 an den Bundesverband der Verbrauchzentralen steht noch aus.

Firmen wie 1 & 1 verfügen über kein eigenes DSL-Netz, sondern nutzen Telekommunikationsnetze etwa der Deutschen Telekom oder der Telefónica. Von diesen Telefonkonzernen kaufen DSL-Wiederverkäufer ihre Leitungskapazitäten und müssen neben einem Grundpreis auch in Abhängigkeit von der Datenmenge zahlen, die Kunden aus dem Netz laden.

Ein Manager eines solchen DSL-Resellers nennt als Richtgröße einen Preis von drei Euro für ein Datenvolumen in Höhe von fünf Gigabyte, die einem Film in DVD-Qualität entspricht. Bei monatlichen Kosten für eine Flatrate von zum Teil weniger als fünf Euro, rechnet sich das Angebot für die Wiederverkäufer nur, wenn ihre Kunden nicht zu viele Daten aus dem Internet laden.

Wer über das TV-Kabel im Netz surft, muss bei Kabel Deutschland auf sein monatliches Download-Volumen achten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten einen gewerbsmäßigen Gebrauch des Kabel-Deutschland-Anschlusses. Sofern ein Kunde ein monatliches Volumen von mehreren hundert Gigabyte habe, gerate er in einen solchen Verdacht, erklärte ein Sprecher des Unternehmens.

Im vergangenen Jahr seien etwa 20 Nutzer angeschrieben worden. "Wenn der Kunde sein Surfverhalten nicht abstellt, legen wir ihm nahe zu kündigen", sagte er weiter.

Bei Arcor, AOL, der Deutschen Telekom mit T-Online sowie Freenet gibt es nach Auskunft der Unternehmen keine Grenzen für das monatliche Surf-Vergnügen.

Helke Heidemann-Peuser, Justiziarin vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, rät vor Abschluss eine DSL-Vertrages zum Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: "Interessenten sollten die Werbeversprechen hinterfragen und klären, wie viel sie tatsächlich im Internet surfen dürfen."

© SZ vom 26.1.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: