Insolvenzvorbeugung:Steuerentlastung für Lebensversicherer

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Die nur mühsam abgewendete Insolvenz der Mannheimer Versicherung war der Bundesregierung eine Warnung. Sie will nun offenbar die Steuerlast der Lebens- und Krankenversicherer massiv senken.

Die Bundesregierung ändere auf Druck der Versicherungswirtschaft das Steuerrecht, um milliardenschwere Sonderbelastungen der Lebens- und Krankenversicherer zu beseitigen, schreibt die Financial Times Deutschland.

Für die Unternehmen solle rückwirkend zum 1. Januar 2003 das so genannte Halbeinkünfteverfahren aufgehoben werden, berichtete die Finanzzeitung.

Die Bundesregierung reduziert so die Gefahr, dass neben der Mannheimer Lebensversicherung weitere Gesellschaften wegen des Börsencrashs kollabieren.

Steuern bei Verlust, Entlastung bei Gewinn

Das 2000 verabschiedete Recht hat für Lebens- und Krankenversicherer die Nebenwirkung, dass sie bei Verlusten aus Aktien höhere Steuern zahlen. Machen sie hingegen Gewinne an den Börsen, verbuchen sie steuerlich automatisch Verluste.

Der Gesetzentwurf sei vergangenen Freitag an die Finanzexperten von SPD und Grünen verschickt worden, berichtet die Zeitung weiter.

Große Änderungen seien nicht zu erwarten, da es bereits Vorgespräche zwischen den Fraktionen gegeben habe. Am Mittwoch soll der Entwurf vom Finanzausschuss des Bundestages behandelt werden, bevor er dann am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll.

Die CDU-Fraktion und die CDU-Länder haben Zustimmung signalisiert. Experten rechnen laut FTD für 2003 mit einer Steuerentlastung der Versicherer von fünf bis zehn Milliarden Euro.

Schlagartige Verbesserung

Die Neuregelung würde die Ergebnisse vieler Unternehmen der Branche in diesem Jahr schlagartig verbessern. Von der Neuregelung der Besteuerung dürfte die Münchener Rück laut FTD mit etwa 750 Millionen Euro profitieren.

Statt des ausgewiesenen Verlustes von 603 Millionen Euro für das erste Halbjahr hat der Versicherer nach der neuen Rechtslage sogar einen leichten Gewinn erzielt. Auch andere Versicherer mit hohen Verlusten aus Aktien profitieren von der Gesetzesänderung. Dazu gehören Allianz, AMB Generali und Axa.

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