Insolvenzverwalter Werner Schneider:Der Erhalter

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Der Insolvenzverwalter bei der Walter Bau AG gilt als "Fortführer". Als "wirtschaftlicher Mensch", der kein Jurist sondern Betriebswirt sei, richte er sein Augenmerk immer auf die Chancen.

Von Cornelia Knust

Er ist einer der besten. Der Insolvenzverwalter Werner Schneider aus Neu-Ulm, der jetzt bei Walter Bau zum vorläufigen Verwalter bestellt worden ist, gilt in der Branche als erfahren und erfolgreich.

Seit über 20 Jahren ist er im Geschäft und fungiert heute auch als einer der beiden Sprecher des so genannten Gravenbrucher Kreises, in dem die Insolvenzverwalter in Deutschland zusammengeschlossen sind.

"Schneider ist als Fortführer bekannt", sagt Michael Pluta, einer der Ulmer Konkurrenten Schneiders. Er sei ein "wirtschaftlicher Mensch", eben kein Jurist, sondern Betriebswirt. Als solcher richte er sein Augenmerk immer auf die Chancen, ein notleidendes Unternehmen am Leben zu erhalten, sagt Pluta über Schneider.

Ruhig und souverän

Ruhig und souverän im Auftreten wirkte Schneider im vergangenen Jahr auch beim vertrackten Insolvenzverfahren des Ulmer Unternehmens Kögel AG, einem Hersteller von Anhängern und Aufbauten für Lastwagen.

Das operative Geschäft übertrug er zähneknirschend an eine Investorengruppe rund um Thomas Haffa, den Gründer des skandalumwitterten Medienunternehmens EM.TV. So gingen die Aktionäre zwar leer aus, doch blieben 700 Arbeitplätze in Deutschland erhalten.

Schneider gab im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung offen zu, dass ihm die beteiligten Banken nur einen engen Spielraum gelassen hatten: "Es ist kein Verkauf gewesen, den der Insolvenzverwalter nach seinem Gutdünken hätte gestalten können."

Dem Druck etwas entgegenzusetzen

Dem politischen Druck, der rund um das Insolvenzverfahren der Walter Bau AG zu erwarten ist, dürfte Schneider mit seinem Format durchaus etwas entgegenzusetzen haben.

Unbeeindruckt vom Machtkampf hinter den Klostermauern zeigte sich Schneider zuletzt im Streit um die Insolvenz der Andechser Gastronomie AG, die er kurzerhand an eine Ulmer Investorengruppe verkaufte. Die bierbrauenden Mönche auf dem Berg Andechs südlich von München schäumten.

Baufirmen hat Schneider auch schon auf der Agenda gehabt, aber keine von der Größenordnung der Walter Bau. Schwierig sei in solchen Fällen immer, dass die Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht hätten, sagt Pluta. Da seien die Konkurrenten schnell zur Stelle.

Bürgschaften der Banken gebraucht

Das A und O sei, die Aufträge zu erhalten und neue hinzuzugewinnen. Dafür aber brauche man Bürgschaften der Banken. Problematisch sei auch, dass insolvente Unternehmen zu Ausschreibungen der öffentlichen Hand nicht zugelassen würden.

Allerdings könne notfalls eine Tochterfirma, die nicht von der Insolvenz betroffen sei, als Auftragnehmer fungieren. Erschwerend komme hinzu, dass die Lieferanten ab Insolvenz nur gegen Vorkasse aktiv würden.

Einen schwierigen Fall hat sich Schneider also nun ausgesucht. Umtriebig war er immer schon. 1943 in Ulm geboren, hatte er Betriebswirtschaftslehre in Wien und Erlangen studiert. 1972 war er fertiger Steuerberater und machte in Augsburg und Ulm eigene Kanzleien auf.

Nebenher arbeitete er als Assistent am Steuer-Lehrstuhl an der Universität Augsburg. 1979 sattelte er den Wirtschaftsprüfer-Abschluss drauf, ein Jahr später verlegte er seine Kanzlei nach Neu-Ulm. 1990 gründete er die WPS Revision und Treuhand GmbH. 1999 nahm er Partner mit ins Boot und schuf die SKP Schneider & Partner als Spezialist für die Insolvenzverwaltung.

110 Mitarbeiter

Sein "Imperium" hat Büros in Neu-Ulm, Augsburg, Erfurt und München. Neun Insolvenzverwalter arbeiten für ihn, 16 Rechtsanwälte, 13 Wirtschaftsprüfer; insgesamt sind es 110 Mitarbeiter.

Trotzdem scheint er die Bodenhaftung nicht verloren zu haben, zeigt etwa im Kontakt zur Presse keinerlei Diva-Allüren und spielt in seiner Freizeit ein "stark verbesserungswürdiges Golf".

Auf die Frage, welche Eigenschaften ein Insolvenzverwalter brauche, sagte er der Fachzeitschrift INDat Report: "Er muss unabhängig und gewissenhaft sein. Sein Handeln muss im Sinne der Gläubigerbefriedigung zielorientiert und darf nicht durch die Darstellung seiner eigenen Person begründet sein."

© SZ vom 02.02.05 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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