Insolvenz:Computer bei Phoenix beschlagnahmt

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Ein großer Teil des Guthabens der Wertpapierhandelsbank exisitiert nur noch virtuell. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachtes auf Betrug.

Von Martin Hesse

Der vorläufige Insolvenzverwalter der Skandalfirma Phoenix Kapitaldienst geht davon aus, dass bei der Wertpapierhandelsbank jahrelang Konten manipuliert worden sind. Ein Großteil des ausgewiesenen Guthabens von 800 Millionen Euro sei "nicht mehr vorhanden und existierte über einen längeren Zeitraum nur noch virtuell", sagte Rechtsanwalt Frank Schmitt von der Kanzlei Schultze & Braun, der unter anderem auch in das Insolvenzverfahren über die Flowtex-Gruppe eingebunden war.

Im Moment werden keine Anleger empfangen, sondern der Insolvenzverwalter. (Foto: Foto: dpa)

Nach Angaben des Insolvenzverwalters wurden Geschäftsräume von Phoenix durchsucht, dabei seien mehrere Rechner beschlagnahmt worden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte dagegen nicht bestätigen, dass es Durchsuchungen gegeben habe.

Vorhandene Vermögenswerte sichern

Das Amtsgericht Frankfurt hatte am Montag das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen von Phoenix Kapitaldienst eröffnet. Die Geschäftsführung der Wertpapierhandelsbank hatte vergangene Woche Insolvenzantrag gestellt und Anzeige gegen den Chefhändler des Unternehmens gestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Betrug.

Nach Aussage des Insolvenzverwalters geht es jetzt zunächst darum, vorhandene Vermögenswerte zu sichern und die aktuelle wirtschaftliche Lage zu klären. Dazu würden auch "Recherchen zu den bei dem englischen Brokerhaus geführten Konten eingeleitet".

Dabei handelt es sich um Man Financial, eine Tochter des weltweit größten Hedge-Fonds-Anbieters Man Group. Schmitt vermutet, dass etwa 30.000 Anleger betroffen sind, die Verluste in dreistelliger Millionenhöhe erlitten haben. Die Geschäftsführung von Phoenix hatte den Schaden mit bis zu 600 Millionen Euro beziffert.

Entschädigung gesetzlich begrenzt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat unterdessen den Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegt nun der Ball bei der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Die EdW übersendet Anlegern ein Formular, mit dem diese binnen eines Jahres ihren Anspruch auf Entschädigung anmelden können.

Die EdW prüft jeden Einzelfall, was von wenigen Wochen bis zu Jahren dauern kann. Gesetzlich ist die Entschädigung auf 90 Prozent des Geldes und bis zu einer Anlagesumme von maximal 20.000 Euro begrenzt. Die Entschädigung gilt nur für Investitionen in Euro.

Nach Angaben von Rudi Röglin, Handlungsbevollmächtigter bei der EdW, ist noch nicht absehbar, in welcher Höhe Ansprüche auf die EdW zukommen. "Sicher ist es jedoch ein sehr großer Schadensfall", sagte Röglin. Sollten die Mittel der Einrichtung nicht ausreichen, sei gesetzlich vorgesehen, dass die EdW Sonderbeiträge erheben und Kredite aufnehmen kann.

Die EdW finanziert sich aus den Beiträgen von 760 Mitgliedsunternehmen, die zwischen 300 Euro und bis zu mehr als 100000 Euro im Jahr zahlen.

© SZ vom 17.3.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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