Innenministerium:Kritik am Mietendeckel

Der geplante Berliner Mietendeckel verstößt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei "kompetenzrechtlich gehindert", Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Innenministerium in einer Mail, die die CDU veröffentlichte. Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund "umfassend und abschließend geregelt" worden. Solche Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes "verfälscht werden". Der Berliner Senat teilte dazu mit: "Allen Beteiligten war von Anfang an bewusst, dass sie juristisches Neuland betreten. Am Ende wird ein Gericht entscheiden, ob der Mietendeckel Bestand hat."

© SZ vom 18.11.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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