Hotel: Bettensteuer:Ja zur Matratzen-Maut

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Verwaltungsrichter in Koblenz winken die Bettensteuer durch, die Hoteliers sind enttäuscht. Kommunen könnten nun ermutigt sein, Übernachtungsgästen ebenfalls einen derartigen Zuschlag auf die Rechnung setzen zu lassen.

Michael Kuntz

Deutschlands Hoteliers hatten auf ein erstes Urteil gewartet, allerdings nicht auf ein solches: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die Bettensteuer für rechtmäßig erklärt. Zwei Hoteliers aus Bingen und Trier hatten geklagt - vergebens. Gegen die Entscheidung ist Revision möglich. Das Koblenzer Urteil gilt nun als ein Signal, das zahlreiche Kommunen ermutigen könnte, Übernachtungsgästen ebenfalls einen derartigen Zuschlag auf die Rechnung setzen zu lassen.

Hotelbett Paar im Hotelbett (Foto: iStockphoto)

Die Koblenzer Verwaltungsrichter sehen in der Bettensteuer eine örtliche Aufwandsteuer, vergleichbar mit der Hundesteuer oder der Steuer auf Zweitwohnungen. Es sei nicht zwingend, dass die auf diese Weise erzielten Einnahmen wieder in den Fremdenverkehr investiert würden. Einige Städte haben die von Hotelangestellten salopp "Matratzen-Maut" getaufte Gebühr als Kulturförderabgabe deklariert. So kassieren Trier und Bingen eine "Kultur- und Tourismusförderabgabe". Das Gericht fand auch nichts dabei, dass sowohl Geschäftsreisende als Urlauber zahlen müssen.

"Unverhältnismäßig, ungerecht, bürokratisch und verfassungswidrig"

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützen bundesweit etliche Klagen in Sachen Bettensteuer. Die Koblenzer Richter würden mit ihrem Urteil mehreren voneinander unabhängigen Rechtsgutachten widersprechen, teilen sie mit. Die Verbände kündigen eine Klärung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an. Bettensteuern seien "unverhältnismäßig, ungerecht, bürokratisch und verfassungswidrig", halten sie an ihrer Position fest.

Mit der Einführung einer Bettensteuer reagieren Städte und Gemeinden auf die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungspreise von 19 auf sieben Prozent zu Beginn des vorigen Jahres. Dieser von der FDP initiierte Schritt war vielfach als Steuergeschenk für Hoteliers heftig kritisiert worden. Die Verbände der Beherbergungsbetriebe rechtfertigen die Steuervergünstigung mit dringend notwendigen Investitionen in Gebäude und Personal.

Vorreiter bei der Bettensteuer war die Stadt Köln, die eine Abgabe von fünf Prozent einführte. Die Regelungen sind örtlich sehr verschieden: Trier kassiert pro Nacht und Gast einen Euro. Die Stadt will so jedes Jahr 600000 Euro einnehmen. Bingen berechnet einen bis drei Euro, gestaffelt nach der Höhe des Zimmerpreises. Beim Deutschen Reiseverband spricht man von einem "unübersichtlichen Steuer-Flickenteppich" und "Wegelagerei par excellence". Die Bettensteuer müssen in Köln auch Passagiere von Kreuzfahrtschiffen zahlen, die lediglich für einen Tagesausflug anlegen.

Die Hoteliers leisten bundesweit Widerstand. Die Verwaltungsrichter in Koblenz entschieden nun besonders schnell. In Thüringen laufen zwei Normenkontrollklagen beim Oberverwaltungsgericht Weimar. In Köln zieht sich ein Verfahren in die Länge.

Von der Rechtslage hängt viel ab. Denn in mindestens 50 deutschen Kommunen wird die Einführung einer Bettensteuer vorbereitet oder zumindest diskutiert. Bremen fasste einen entsprechenden Beschluss zwei Tage vor dem Koblenzer Urteil. Die Lübecker SPD reagierte jetzt auf die Entscheidung und machte den Weg frei. Im Ausland sind lokale Übernachtungsabgaben verbreitet, so in New York. Sri Lanka führte 2011 für Hotels mit vier und mehr Sternen zwei Prozent Bettensteuer ein.

© SZ vom 07.06.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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