HGAA:Schuldenschnitt nichtig

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Der Schuldenschnitt der österreichischen Pleitebank Hypo Alpe Adria ist vom Verfassungsgericht in Wien für nichtig erklärt worden. Gläubiger hatten geklagt.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Es war ein Tabubruch, den sich die österreichische Bundesregierung im August 2014 leistete: Kurzerhand hatte sie Schulden der Pleitebank Hypo Alpe Adria Group (HGAA) für nichtig erklärt, obendrein solche, die vom Land Kärnten garantiert waren. Das jedoch war unrechtmäßig, gab das österreichische Verfassungsgericht am Dienstag bekannt und hob ein dazu erlassenes Sondergesetz wieder auf. Das Gesetz sei ein "Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums" und daher verfassungswidrig.

Gegen den Schuldenschnitt hatten mehrere deutsche Banken geklagt, darunter auch die BayernLB als einstige Eigentümerin der Hypo. Österreich hatte mit dem Gesetz rund 1,7 Milliarden Euro Schulden gelöscht, um die Gläubiger an der Sanierung zu beteiligen. Nach Griechenland und Zypern war es in der Eurozone das dritte Mal, dass die öffentliche Hand Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wollte. Wie viel von ihrem Geld die Gläubiger wiedersehen, ist aber noch ungewiss.

Das Urteil weckt nun aber Hoffnungen bei einer weiteren Gläubigergruppe. Im März 2015 hatte die HGAA, die inzwischen in die Abwicklungsbank Heta umgewandelt ist, auch alle weiteren Schuldenzahlungen eingestellt. Von dem Schuldenmoratorium betroffen sind nicht nur die Gläubiger des Schuldenschnitts von 2014, bei deutschen Gläubigern - Banken und Versicherern - liegen noch einmal Forderungen von gut sieben Milliarden Euro. Auch für diese Schulden wird ein Schuldenschnitt erwartet; nun aber dürfte Österreich die Forderungen der Investoren zumindest nicht noch einmal für nichtig erklären.

Nach dem Schuldenschnitt verloren viele Investoren das Vertrauen in Österreich

Für die BayernLB, die mehrheitlich vom Freistaat kontrolliert wird, hat das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen. Denn der Freistaat hatte sich mit Österreich gerade erst auf einen Vergleich geeinigt, wonach die BayernLB mindestens die Hälfte der Kredite von 2,4 Milliarden Euro zurückbekommt. Gleichwohl verbuchte es der Freistaat als Sieg. "Wir haben vollumfänglich Recht behalten", sagte Finanzminister Markus Söder (CSU).

Alle anderen Gläubiger hoffen nun, zumindest besser gestellt zu werden. "Der Verfassungsgerichtshof hat heute einen gravierenden Vertrauensverlust für Österreich abgewendet", hieß es beim Verband Öffentlicher Banken Deutschlands. Die Entscheidung sei zudem ein klares Signal, das nun zum Umdenken beim Moratorium anregen solle. Bankenexperte Dirk Bliesener von der Kanzlei Hengeler Mueller sagte: "Durch das Urteil sind die Karten neu gemischt. Wie das am Ende ausgeht, hängt auch davon ab, wie viel Vermögen die Heta am Ende noch zu verteilen hat. In jedem Fall dürfte nach dem Urteil aus Sicht vieler Investoren auch der Ruf Österreichs rehabilitiert sein".

© SZ vom 29.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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