Haltbarkeitsdatum:Augen und Nasen gelten mehr als Zahlen

Ärgerlich, aber kein Grund zur Reklamation: Lebensmittel dürfen auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum verkauft werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin.

Weil es sich bei dem vom Hersteller festgelegten Termin nicht um ein Verfallsdatum handele, sei der Verkauf "abgelaufener" Produkte weiter möglich - solange diese in Ordnung seien. Der Gesetzgeber definiert das Datum demnach als Zeitpunkt, "bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält". Dies seien zum Beispiel Brauchbarkeit, Nährstoffgehalt, Geschmack, Geruch oder Konsistenz.

Der Händler hätten dann zwar eine besondere Sorgfaltspflicht, erklären die Verbraucherschützer. Rechtlich umstritten sei aber, ob Lebensmittel mit abgelaufenem Datum entsprechend zu kennzeichnen sind, um den Kunden auf eine mögliche Wertminderung hinzuweisen. Gerade auch bei Produkten, bei denen der Verbraucher auf eine längere Haltbarkeit vertraue, werde diese Notwendigkeit von den Gerichten gesehen.

Einen Grund, abgelaufene Joghurts oder Waffeln gleich wegzuwerfen, sieht die Verbraucherzentrale aber nicht. In der Regel seien die Produkte noch einige Zeit genießbar: "Man darf getrost seinen Sinnen trauen."

Verbrauchsdatum weiterhin ausschlaggebend

Anders sieht es beim Verbrauchsdatum aus. Statt mit den Worten "mindestens haltbar bis" muss dieses Verauchsdatum bei besonders leicht verderblichen Waren mit dem Hinweis "verbrauchen bis" auf der Verpackung stehen. Lebensmittel mit diesem Datum dürfen nach dessen Ablauf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

Dazu gehörten rohes Hackfleisch, frisches Geflügelfleisch und Vorzugsmilch. Egal ob abgelaufen oder nicht: War ein Produkt beim Verkauf schon verdorben, kann es auf jeden Fall beim Händler reklamiert werden.

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