Gynäkologen:Kassen zahlen Zuschuss für Geburtshelfer

Die Krankenkassen zahlen niedergelassenen Gynäkologen, die in Krankenhäusern als Geburtshelfer tätig sind, rückwirkend zum 1. Januar 2019 einen Zuschlag, um die hohen Versicherungsprämien auszugleichen. Darauf haben sich die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärzte geeinigt. Pro Geburt erhalten die Ärzte künftig eine Vergütung von 214 Euro statt bisher 97 Euro. Das Problem: Immer mehr niedergelassene Gynäkologen ziehen sich aus der Geburtshilfe zurück, weil sie dafür besonders hohe Haftpflichtprämien zahlen müssen. Sie sind von Fall zu Fall unterschiedlich, belaufen sich aber inzwischen auf mehrere Zehntausend Euro im Jahr. Für die Hebammen gibt es bereits einen Zuschuss. Zwar steigt die Zahl der Geburtsschäden nicht an, sie sind aber für die Versicherer teurer geworden.

© SZ vom 28.01.2019 / iss - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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