Egal ob in der Zeitung, im Fernsehen oder im Internet - Werbung für Finanzprodukte ist omnipräsent. Wenn Investitionen aber mit hoher Sicherheit und guten Renditechancen beworben werden, ist Vorsicht angebracht. Denn nicht immer werden die Anleger ausreichend über die Risiken informiert.
Das Hamburger Landgericht hat die Finanzplattform Exporo nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands zu einer Geldzahlung verurteilt, weil diese in zwei Werbefilmen auf der Video-Plattform Youtube nicht ausreichend vor Verlustrisiken gewarnt hat. Das Finanz-Start-up Exporo, das 2014 in Hamburg gegründet wurde, vermittelt Darlehen an Immobilienprojekte. Über die Webseite des Unternehmens können sich Kleinanleger an Bauprojekten beteiligen. Der Geschäftsführer Simon Brunke wirbt in einem Werbespot mit "sicheren" und "wertstabilen" Investitionen.
Christian Ahlers vom Verbraucherzentrale Bundesverband hält diese Aussagen für Augenwischerei: "Exporo vermittelt sogenannte Nachrangdarlehen", sagt Ahlers. "Das sind Hochrisikoprodukte, die im schlimmsten Fall zum Totalverlust führen können." Exporo lockt Anleger mit Zinserträgen zwischen fünf und sechs Prozent. Im Fall einer Insolvenz werden die Darlehen aber erst nachrangig bedient. Das Ausfallrisiko ist deshalb besonders hoch.
"Das Problem bei dieser Anlageform ist, dass keine Marktpreisbildung stattfindet", sagt Ahlers. Eventuell müssten die Zinserträge deutlich höher ausfallen, um das Ausfallrisiko zu kompensieren. Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass bei zwei Immobilienprojekten, an die Exporo Darlehen in Höhe von insgesamt 3,8 Millionen Euro vermittelt hatte, Insolvenzverfahren eingeleitet wurden.
Laut Vermögensanlagegesetz sind Anlagevermittler dazu verpflichtet, ihre Werbung für risikoreiche Finanzprodukte mit deutlichen Warnhinweisen zu versehen. In den strittigen Werbevideos sei der Warnhinweis aber nicht deutlich erkennbar gewesen, urteilten die Hamburger Richter. Der Hinweis sei nur für rund zwei Sekunden sichtbar und in einer zu kleinen Schrift verfasst gewesen. Die Exporo AG wollte die Urteilsbegründung bislang nicht kommentieren.
Das Urteil des Landgerichts könnte sich als richtungsweisend herausstellen. In ihrer Begründung stellten die Richter klar, dass die Werbeauflagen des Vermögensanlagegesetzes auch für Online-Plattformen wie Exporo gelten, die als Vermittler zwischen Anlegern und Anbietern von Finanzprodukten auftreten.