Gerichte:Erfolg für VW im Diesel-Prozess

Im VW-Dieselskandal wird der Bundesgerichtshof (BGH) die Schadensersatzansprüche geschädigter Kunden voraussichtlich weiter eingrenzen. Der VI. Zivilsenat machte am Montag deutlich, dass nach seiner vorläufigen Einschätzung Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben, die nach 2018 eingereicht wurden. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters verwies auf das Gesetz, das eine Verjährungsfrist von drei Jahren vorsieht. Davon könne nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Frist werde in Gang gesetzt, sobald der Kläger Kenntnis von seinem Schaden und von den Umständen habe, die ein Fehlverhalten des Verkäufers nahelegten. Der Dieselskandal war 2015 durch die US-Umweltbehörden aufgeflogen. Am 22. September hatte Volkswagen per Pressemitteilung über Unregelmäßigkeiten bei der Software zur Abgasreinigung bei Dieselmotoren informiert. Darüber sei damals in den Medien ausführlich berichtet worden. "Dass Oberlandesgerichte Ansprüche verneint haben, verschiebt den Beginn der Verjährungsfrist nicht nach hinten", sagte Seiters. Im konkreten Fall hatte der Käufer eines VW-Touran seine Schadenersatzklage erst 2019 eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart lehnte sie im April 2020 mit dem Argument der Verjährung ab. Dagegen legte der Kläger Revision beim BGH ein. Seiters machte klar, dass die OLG-Entscheidung nach dieser Einschätzung des Senats nicht zu beanstanden sei. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist noch offen. Volkswagen sieht sich durch die Äußerungen des Senats in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Aus Sicht der Wolfsburger können alle Klagen, die 2019 oder 2020 eingereicht wurden, wegen der eingetretenen Verjährung keinen Erfolg haben. Aktuell seien dies rund 9000 Klagen.

© SZ vom 15.12.2020 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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