Gericht:Entscheidung über Glyphosat

Eine vor dem EU-Gericht gescheiterte Klage gegen die Zulassung des Unkrautvernichters Glyphosat könnte doch noch eine Chance bekommen. Die Klage der belgischen Region Brüssel-Hauptstadt sei zu Unrecht abgewiesen worden, argumentierte der zuständige Generalanwalt im Berufungsverfahren am Europäischen Gerichtshof. Im Schlussantrag plädiert er für eine Stärkung der Klagerechte gegen EU-Entscheidungen. (Rechtssache C-352/19) Es geht um die Entscheidung der EU-Kommission, die europäische Zulassung für Glyphosat um fünf Jahre zu verlängern. Die Chemikalie ist wegen möglicher Krebsrisiken umstritten. Die Region Brüssel-Hauptstadt wollte die Entscheidung für nichtig erklären lassen. Das EU-Gericht entschied jedoch in erster Instanz, die Regionalbehörde sei von der angefochtenen Verordnung nicht unmittelbar betroffen und somit nicht klageberechtigt. Die Belgier zogen nach der Niederlage vor die nächste Instanz, den EuGH.

© SZ vom 17.07.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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