Geplatzte Anleihe:Geld zurückholen

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Feldbestellung in Bayern: KTG Agrar hat ein zu großes Rad gedreht - zum Schaden der Anleger. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Die Firma KTG Agrar ist pleite, 20 000 Anleger haben Anleihen im Wert von 340 Millionen Euro verloren. Wie sie ihre Ansprüche sichern können.

Von Peter Eßer, München

Es ist einer der höchsten Verluste für Anleger in den letzten Jahren: KTG Agrar, Deutschlands größter und am längsten an der Börse notierter Agrarkonzern, ist pleite. 20 000 Käufer von Anleihen des Konzerns im Wert von 340 Millionen Euro bangen um ihr Geld. Verluste für die Anleger wird es geben, so viel steht fest. Es besteht aber die Möglichkeit, zumindest einen Teil davon zurückzuholen.

KTG-Chef Siegfried Hofreiter hatte seinen Betrieb zu einem europäischen Agrarimperium mit 46 000 Hektar bewirtschafteter Fläche ausgebaut. Den Aufstieg finanzierte er vor allem auf Pump. In den letzten Jahren gab er zwei große Pakete eigener Anleihen heraus: das KTG Biowertpapier II aus dem Jahr 2011, das 250 Millionen Euro schwer und mit 7,125 Prozent verzinst ist, sowie das KTG Biowertpapier III aus 2014 mit 90 Millionen Euro Volumen und einer Verzinsung von 7,25 Prozent. Wegen steigender Pachtzinsen, schlechter Ernten und fallender Agrarpreise ging der Fremdkapital-Poker für Hofreiter aber nicht auf.

Am 6. Juli lief die Frist für die diesjährige Zinszahlung des Biowertpapiers II ab. Fast 18 Millionen Euro an die Anleger wären fällig gewesen. Dann wurde bekannt: Am Tag vor Ende der Frist hatte der Vorstand des Hamburger Unternehmens Insolvenzantrag gestellt. Den rund 20 000 Käufern der beiden Anleihen drohen nun hohe Verluste. Um etwas zurückzubekommen, sollten sie schnell handeln.

Den Gläubigern steht ein Teil des Unternehmenswertes zu, von dem noch die Kosten für das Insolvenzverfahren abgezogen werden. "Wichtig ist nun, dass die Anleger rechtzeitig und formgerecht ihre Forderungen gegenüber KTG Agrar beim Insolvenzverwalter geltend machen", erklärt Rechtsanwalt Christian Leuchter von der Düsseldorfer Kanzlei Baum Reiter & Collegen, die auf Anlegerschutz spezialisiert ist. Eine Frist, bis zu deren Ablauf die Forderungen eingegangen sein müssen, hat der Insolvenzverwalter des Amtsgerichtes Hamburg bisher nicht gesetzt. "Erfahrungsgemäß wird das auch noch ein paar Wochen dauern", sagt Leuchter.

Er hält es für ratsam, sich an einen Fachanwalt zu wenden, um nicht etwa durch Formfehler Ansprüche zu verwirken. Wie viel nach Abwicklung der KTG Agrar noch an die Anleger ausgeschüttet werden kann, ist für Leuchter momentan kaum absehbar. Der Schuldenberg des Konzerns ist immens, die Zukunft unsicher. Daher gilt: Für Anleger, die relativ wenig Geld in die KTG-Wertpapiere investiert haben, rechnet es sich eventuell nicht, einen Anwalt zu beauftragen. Ab vierstelligen Beträgen könnte sich der Einsatz lohnen.

Der Anwalt weist auch auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung außerhalb des Insolvenzverfahrens hin: "Es gibt Indizien dafür, dass die Insolvenz absehbar war. Deshalb prüfen wir jetzt, ob eine Insolvenzverschleppung stattgefunden hat." In diesem Fall sei es möglich, dass den Anleihegläubigern über das Insolvenzverfahren hinaus Schadenersatzansprüche zustehen. Sollte sich herausstellen, dass das Unternehmen den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt hat, können die Anleger ihre Schadensersatzansprüche individuell einklagen.

Käufern der KTG Biowertpapiere II, deren Zinszahlung bereits fällig gewesen wäre und deren Rückzahlung schon 2017 anstünde, rechnet Leuchter dabei größere Chancen aus. Diejenigen hingegen, die in das Biowertpapier III investiert haben, hätten es beim Klagen auf Schadenersatz schwerer: Da die Zinsausschüttung erst im Oktober und die Rückzahlung erst 2019 fällig würden, wäre ein zu spät gestellter Insolvenzantrag weniger schwerwiegend. Ohnehin müsste dafür aber erst einmal der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung festgestellt werden.

© SZ vom 15.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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