Geldstrafe:Beschwerde der Haffa-Brüder erfolglos

Die hohen Geldstrafen, zu denen die Haffa-Brüder im Jahr 2003 verurteilt wurden, sind endgültig rechtskräftig. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde der Brüder gar nicht erst an.

Die einstigen Börsenlieblinge Thomas und Florian Haffa sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Sie werde "nicht zur Entscheidung angenommen", heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Damit sind die früheren Vorstände des Medienunternehmens EM.TV endgültig strafrechtlich verurteilt. Der Beschluss ging den Parteien am Wochenende zu. "Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet", heißt es darin (Aktenzeichen: 2 BvR 131/05).

Die Brüder hatten sich gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht München wehren wollen. Dieses hatte gegen die beiden im April 2003 wegen unrichtiger Darstellung der Unternehmensverhältnisse hohe Geldstrafen verhängt: Thomas Haffa musste 1,2 Millionen Euro zahlen, Florian Haffa 240.000 Euro.

Bislang ohne Beispiel

Damit waren wohl erstmals in Deutschland zwei Unternehmenschefs wegen unrichtiger Darstellung nach Paragraf 400 des Aktiengesetzes verurteilt worden.

Schon die Revision vor dem Bundesgerichtshof war gescheitert, jetzt auch die Verfassungsbeschwerde. Zudem klagen diverse Anleger, die sich von den Brüdern geprellt fühlen, auf Schadensersatz.

© SZ vom 16.05.06 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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