GbR-Beteiligungen:Steuerstundung und Substanz gleichzeitig

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So genannte GbR-Beteiligungen kommen immer mehr in Mode. Letztlich sind sie nichts anderes als Dachfonds für Steueraufschieber. Vorteil: Falls das Management während der befristeten Fonds-Laufzeit nicht völlig versagt, ist am Ende sogar noch Geld übrig.

Von Heinz-Josef Simons

Da sage noch einer, Deutschlands Steuerspar-Branche gingen die Ideen aus. Zwar gibt es längst kein Fördergebietsgesetz mehr, dessen seinerzeitiger 50-prozentiger Sonderabschreibung es zu verdanken ist, dass die ostdeutschen Bundesländer fast überquellen vor unvermietbaren Büroobjekten, Einkaufscentern ohne Kunden und Schwimm-Opern ohne notorische Wasserratten.

Der Welthandel boomt. Dem wachsenden Tonnagebedarf wird durch kräftigen Zubau begegnet. Im Bild Schiffstaufe in Stralsund. (Foto: Foto: ddp)

Auch bei Schiffsbeteiligungen ist es mit hohen Anfangsverlusten, aus denen für Investoren zumindest eine Steuerstundung resultiert, mittlerweile nicht mehr weit her. Ab dem kommenden Jahr werden nur noch Fonds aufgelegt, die der so genannten Tonnage-Besteuerung unterliegen. Mit ihr ist zumindest sichergestellt, dass das Finanzamt - vom Gesetzgeber so gewollt - die Ausschüttungen an die Anleger ziemlich weit links liegen lässt.

Kaum noch hohe Buchverluste am Anfang

Aber anfangs hohe (Buch-)Verluste, mit denen vor allem Üppig-Verdiener ihr steuerpflichtiges Einkommen auf Hartz-IV-Niveau drücken konnten, gibt es kaum noch.

Wer mit einem Investment jetzt noch rote Zahlen einfahren möchte, um sich im Finanzamt völlig legal deutlich ärmer zu rechnen, als er tatsächlich ist, muss schon auf Medienfonds und Beteiligungen an alternativen Energie-Produzenten ausweichen.

Doch bis dato scheint es so, dass aus den zunächst buchhalterischen Miesen solcher Investments auf Dauer tatsächliche Verluste werden. Denn zumindest "bislang hat kein Medienfonds wirtschaftlich positive Ergebnisse abgeliefert", sagt etwa Peter Kastell, Geschäftsführer des Hamburger Analysehauses FondsMedia (FMG), das auf die Prüfung von Angeboten des so genannten freien Kapitalmarktes spezialisiert ist. Ob da außer steuerlichen Anfangsverlusten allein Luftnummern angeboten werden, wird sich in den nächsten Jahren noch herausstellen.

Innovativ

Substanz statt der vagen Hoffnung, dass ein Film zum Kinoknüller wird oder der Wind in den nächsten Jahren unentwegt und kräftig bläst, versprechen die Anbieter noch vergleichsweise neuer, vor allem aber recht innovativer geschlossener Beteiligungen.

Arbeitstitel: Man nehme eine Reihe unterschiedlicher offener Fonds, deren Manager das Kapital in Aktien, Anleihen oder auch am Geldmarkt investieren, packe alles zusammen in einen geschlossenen Fonds und mache daraus ein so genanntes GbR-Modell, also eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts".

Respekt der Experten

Diesen Angeboten zollen auch Experten durchaus Respekt. So attestiert Karlheinz Meschede, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der Kanzlei Rotthege, Wassermann & Partner (RWP) in Essen, einen "einfachen, zugleich spitzfindigen Kniff".

Dessen Grundlage ist, dass solche GbR-Beteiligungen nicht bilanzierungspflichtig sind, sondern fürs Finanzamt lediglich eine so genannte Einnahme-Überschuss-Rechnung abliefern müssen.

Finanzamt steuert etwas bei

Folge für den Anleger: Er kann sein gesamtes Investment, angenommen 20.000 Euro plus Ausgabeaufschlag von drei bis fünf Prozent, in voller Höhe als Anfangsverlust steuersparend geltend machen. Je nach individuellem Steuersatz (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) steuert das Finanzamt rund die Hälfte der Beteiligungssumme bei.

"Doch dies ist kein endgültiger steuerlicher Vorteil, sondern nur eine Verschiebung der Steuerpflicht in die Zukunft", erläutert Experte Meschede. Dies bedeutet: Während der Fondslaufzeit erhält der Anleger keine Ausschüttungen, sondern bei Auflösung der Beteiligung seinen Anteil. Dieser unterliegt dann in voller Höhe dem Zugriff des Finanzamts.

Dieses Spiel auf Zeit "lohnt vor allem für Investoren, die heute schon wissen, dass sie künftig eine geringere Steuerbelastung haben", sagt Karlheinz Meschede.

Gutverdiener und ältere Investoren

Hauptsächlich Gutverdiener, die sich weit vor dem gesetzlichen Rentenalter aus dem Erwerbsleben zurückziehen und deshalb geringere Einkünfte haben, oder auch ältere Investoren, die in ein paar Jahren den herkömmlichen joblosen Lebensabend genießen wollen.

Dach- beziehungsweise Vermögensverwaltungsfonds im GbR-Mantel kamen bis vor einigen Monaten nur tropfenweise auf den Markt, etwa von der HypoVereinsbank-Tochter Blue Capital, der Dresdner Bank oder der genossenschaftlichen Geno Asset Finance.

Erhöhte "Schlagzahl"

Seit einigen Monaten aber hat sich die Schlagzahl bei den Fondsauflagen spürbar erhöht. Derzeit im Markt sind etwa zwei "Optimizer Fonds" des Initiators VCH sowie der "Active Select Fonds".

Angepeilt werden bei diesen Beteiligungen Nettorenditen zwischen vier und sieben Prozent. Das scheint zunächst relativ gering, zum Ausgleich aber können "Investoren ziemlich sicher sein, dass ihre Beteiligung nicht mit einem Totalverlust endet", sagt der unabhängige Finanzberater Matthias Helfesrieder aus Singen.

Andere Steuervermeider müssen weiter zittern

Bei etlichen Medien- und Windparkfonds müssten Anleger indes weiter zittern, ob sie ihr Geld jemals wieder sehen, von Gewinnen ganz zu schweigen.

Allerdings: Jene vier, fünf oder sechs Prozent Rendite nach Steuern sind nur angepeilt und keinesfalls sicher. Ob der Anleger ein gutes Geschäft macht oder aber zum Ende der Laufzeit Verluste einfährt, "hängt fast ausschließlich von der operativen Qualität der in der GbR-Beteiligung enthaltenen offenen Investmentfonds ab", betont Helfesrieder.

Will heißen: Steckt der Dachfonds-Manager oder Vermögensverwalter allein offene Nieten-Fonds in den GbR-Mantel, lassen sich die hohen Nettorenditen wohl kaum erzielen.

© SZ vom 30.10.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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