Fruchtgummis vor Gericht:Katjes vernascht Haribo

Der drittgrößte deutsche Zuckerwarenhersteller darf seine "Yoghurt-Gums" als Marke behalten. Branchenführer Haribo hatte Katjes das Markenrecht vor Gericht streitig gemacht.

Die Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf habe die Klage von Haribo gegen den Mitbewerber abgewiesen, teilte eine Gerichtsprecherin mit. Der Bonner Konzern hatte versucht, die Katjes-Marke "Yoghurt-Gums" zu löschen, um ein vergleichbares Produkt unter einem ähnlichen Namen auf den Markt zu bringen.

Haribo hatte vergeblich argumentiert, Yoghurt bezeichne lediglich eine Geschmacksrichtung und werde daher nicht als Marke von Katjes genutzt. Mit dem Hinweis auf das Markenrecht, nachdem das Recht auf Nutzung eines Produktnamens verfalle, wenn dieser fünf Jahre nicht verwendet wird, hatten die Bonner die Löschung beantragt.

Jahrelang genutzt

Dies sahen die Richter allerdings anders: Katjes habe die Marke eintragen lassen und jahrelang benutzt, daher sei ein Verfall nicht berechtigt, begründete die Kammer ihre Entscheidung.

Katjes ist nach eigenen Angaben die drittgrößte Kraft auf dem deutschen Zuckerwarenmarkt hinter Haribo und Storck.

Das niederheinische Unternehmen hatte im Vorjahr seinen Umsatz um mehr als 21,4 Prozent auf 164 Millionen Euro gesteigert. Maßgeblichen Anteil daran hatte die von Supermodel Heidi Klum beworbenen "Yoghurt- Gums". Der Umsatz des Branchenriesen Haribo wird auf mehr als eine Milliarde Euro geschätzt.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: