Ferrari:Unter besonderem Tierschutz

Jedes aufbäumende Pferd ist ein potentielles Ferrari-Pferd. Und das steht jetzt unter besonderem Schutz des Bundesgerichtshofs. Wer seine Waren mit einem solchen Tier schmückt, muss mit Unterlassungsklagen rechnen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Ferrari-Pferd, Markenzeichen des italienischen Sportwagenherstellers, einen weit reichenden Schutz zugesprochen. Das geht aus einem in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervor.

Wer seine Waren ebenfalls mit einem sich aufbäumenden Pferd schmückt, muss sich auf Unterlassungsklagen einstellen.

Das hat jetzt ein Hersteller von Computerspielen erfahren müssen, dessen Lenkräder und Pedale ebenfalls ein schwarzes Pferd schmückten. Das Tier sah zwar deutlich anders aus als das Ferrari-Pferd mit der fliegenden Mähne und dem aufgestellten Schweif.

Das Pferd auf dem Computerspiel war deutlich stämmiger, besaß keine fliegende Mähne und sein Schwanz hing zu Boden. Dennoch befanden die Bundesrichter, dass eine Zeichenähnlichkeit vorhanden sei.

Der Gesamteindruck ist entscheidend

Denn, so die Begründung des für das Wettbewerbsrecht zuständigen I. Zivilsenats, es komme auf den Gesamteindruck an. Gerade bei berühmten Marken glaube der Betrachter das Zeichen wiederzuer-kennen, auch wenn es anders ausgestaltet sei.

Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurück-verwiesen. Das muss die Zeichenähnlichkeit des Computerspiel-Gauls mit dem Ferrari-Pferd nun noch einmal neu beurteilen.

Ursprünglich hatte das OLG Frankfurt die Klage von Ferrari abgewiesen und eine Zeichenähnlichkeit verneint. Ferrari legte jedoch Revision ein und hatte damit nun vor dem BGH Erfolg.

Der Rechtsstreit um das Ferrari-Pferd dauert übrigens bereits fünf Jahre.

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