Export-Bürgschaften:Bund lockert Hermes-Regeln

Als Reaktion auf die Corona-Krise hat die Bundesregierung die Kriterien für neue Exportkredite gelockert. Demnach können Exportgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungsbedingungen einstweilen auch innerhalb der EU abgesichert werden. Dies soll verhindern, dass Exportgeschäfte deshalb platzen, weil private Kreditversicherer die Risiken scheuen. Bislang gab es derlei Hermes-Kredite nur in Ländern mit erhöhten Risiken. Neben der EU sollen vorübergehend auch Kurzfristgeschäfte in Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und Großbritannien so abgesichert werden. Die Regelung ist bis zum Ende des Jahres befristet.

© SZ vom 31.03.2020 / miba - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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