Ex-Rewe-Chef Berninghaus:Noch einmal davon gekommen

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Der frühere Rewe-Chef Dieter Berninghaus ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Straftatbestand "Schwere Untreue" sieht ein Straßmaß von bis zu zehn Jahren Haft vor.

Christoph Brösamle

Das Kölner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-Manager beim Verkauf der Internetfirma Nexum an Rewe zu Unrecht Provisionen in Millionenhöhe angenommen hatte.

Dieter Berninghaus verlässt nach der Urteilsverkündung das Landgericht Köln. (Foto: Foto: dpa)

Der Handelskonzern solle transparenter werden hatte Berninghaus versprochen, als er im Mai 2004 auf dem Chefsessel des drittgrößten europäischen Lebensmittelhändlers Platz nahm.

Mit 39 Jahren hatte seine Blitzkarriere damals ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht. Schon ein halbes Jahr später kam der Absturz: Im Oktober 2004 musste Berninghaus bei Rewe zurücktreten. Kurz davor waren Ermittlungen der Steuerfahndung bekannt geworden, die ihn schwer belasteten.

Geständnis vor zwei Wochen

Vor rund zwei Wochen schließlich legte der gefallene Manager vor dem Kölner Landgericht ein Geständnis ab. "Ich habe die mir angelasteten Zahlungen erhalten", bekannte er.

Im Frühjahr 2000 hatte Berninghaus den Kauf der Internetfirma Nexum eingefädelt und von den Verkäufern eine unrechtmäßige Provision von 6,5 Millionen Euro eingestrichen. Rewe übernahm für 23,5 Millionen Euro 75,1 Prozent der Anteile der Firma, bei der Berninghaus vor seinem Rewe-Eintritt kurzzeitig im Aufsichtsrat gesessen hatte.

Nahezu wertlos

Der Internetdienstleister erwies sich als nahezu wertlos, Rewe musste die Beteiligungen später abschreiben.

Während Berninghaus im Zivilprozess gegen Rewe im vergangenen Sommer öffentliche Erklärungen schuldig geblieben war, zeigte er sich im Strafprozess von Anfang an reuig.

Sein umfangreiches Geständnis und sein kooperatives Verhalten gegenüber der Staatsanwaltschaft ersparen Berninghaus nun eine langjährige Gefängnisstrafe. Für schwere Untreue sieht der Gesetzgeber ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren vor.

Private Krise als strafmildernd gewertet

Strafmildernd wertete das Gericht auch die private Krise des ehemaligen Spitzenmanagers. Der inzwischen 41-Jährige befinde sich in einer "dramatischen" Situation, sagte der Vorsitzende Richter Klaus-Dieter Bieber.

Berninghaus sei wirtschaftlich ruiniert, müsse erhebliche Steuernachzahlungen leisten und sich als allein erziehender Vater um zwei kleine Jungen im Alter von zwei und vier Jahren kümmern. Das Urteil sei demzufolge kein "Prominentenrabatt". Die beruflichen und privaten Verluste seien "schon an sich die Höchststrafe".

Vergleich mit Rewe

Im August 2005 war Berninghaus bereits auf einen Vergleich mit seinem früheren Arbeitgeber eingegangen. Einen Großteil der Schadensersatzsumme von elf Millionen Euro hat er bereits beglichen. Rewe hatte ursprünglich 27 Millionen Euro gefordert.

© SZ vom 04.03.06 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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