Europäischer Gerichtshof:"Kukelekuuuuu" kann nicht geschützt werden

Musiknoten können als Marken für Produkte eingetragen werden, lautmalerische Worte dagegen nicht. Das entschied der EuGH in Luxemburg.

Konkret können die ersten neun Noten des bekannten Klavierstücks "Für Elise" von Ludwig van Beethoven als Marke geschützt werden, das lautmalerische "Kukelekuuuuu", mit dem im Niederländischen das Krähen eines Hahns umschrieben wird, dagegen nicht. (Az: C-283/01)

Ob Hahn Henry wohl auch "Kukelekuuuuu" macht? (Foto: Foto:)

Teilerfolg

Damit hat das niederländische Beratungsunternehmen "Shield Mark BV" einen Teilerfolg gegen seinen Konkurrenten Joost Kist errungen.

Für Computerprogramme, Zeitschriften, Beratungsleistungen und anderes hatte Shield Mark beim Benelux-Markenamt verschiedene so genannte Hörzeichen eintragen lassen, darunter "Elise" und den Hahn.

Streit um Werbekampagne

Kist verwendete "Für Elise" in einer Werbekampagne für Seminare und den Hahn als Einstieg in ein Computerprogramm. Den Streit der beiden legte das Höchste Gericht der Niederlande dem EuGH vor.

Nach dem Urteil der obersten Europarichter schließt die europäische Markenrichtlinie von 1988 die Eintragung von Klängen nicht aus, wenn sie Waren oder Dienstleistungen klar von anderen Produkten unterscheiden.

Allerdings müssten die Klänge "klar, eindeutig, verständlich, dauerhaft und objektiv" grafisch dargestellt werden können. Dies treffe auf Musiknoten zu, nicht dagegen auf lautmalerische Worte. Der Hahn, erklärten die Luxemburger Richter zur Begründung, krähe schließlich in jeder der europäischen Sprachen ganz anders.

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