Ein nationales Verbot des Versandhandels mit in Deutschland erlaubten und nicht verschreibungspflichtigen Arzneien verstoße gegen EU-Recht. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. (Az.: C-322/01)
Hintergrund war eine Klage des Deutschen Apothekerverbandes gegen den niederländischen Arzneihändler DocMorris. Ein neues Gesetz soll in Deutschland den Versandhandel mit Medikamenten vom Jahreswechsel an ohnehin erlauben.
Apothekerverband klagt
Das bisherige deutsche Verbot für den Internethandel mit Medikamenten sei nur mit EU-Recht vereinbar, falls die Gesundheit und das Leben von Menschen geschützt werden, schrieb das Gericht. Bei verschreibungspflichtigen Arzneien erhöhe sich das Risiko einer fehlerhaften oder missbräuchlichen Verwendung. Deshalb sei in diesem Falle das Verbot rechtmäßig.
Der Apothekerverband hatte beim Landgericht Frankfurt/Main gegen den Internethandel von Medikamenten geklagt. Der Verband sah das deutsche Arzneimittelgesetz und das deutsche Heilmittelgesetz als verletzt an.