Euro und Versicherungen:Zu Gunsten des Kunden runden

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Ob Lebensversicherung, Unfall- oder Krankenversicherung - für alle gilt das gleiche: Sie werden durch die Euro-Einführung nicht teurer.

Katja Plümäkers

Assekuranzen dürfen die Währungsumstellung nicht zum Anlass nehmen, die Verträge zu Ungunsten der Kunden zu ändern. Für Versicherungen gilt der gleiche Grundsatz wie für alle Vereinbarungen zwischen Vertragsparteien: Verträge bleiben in Inhalt und Beträgen gültig, unabhängig von der Währung, in der sie abgeschlossen wurden.

Zum Thema Vertragskontinuität heißt es in der Euro-Verordnung , dass alle Vertragspartner ihre Verpflichtungen wie bisher erfüllen müssen. Keine Partei habe das Recht, einen Vertrag wegen der Einführung des Euro einseitig zu ändern oder ihn gar zu kündigen.

Die Kunden müssen sich also selbst um nichts kümmern. Der Grundsatz der Vertragskontinuität gilt nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland. Auch in den anderen Euro-Ländern gilt die Regel: Vertrag ist Vertrag.

Zwei Möglichkeiten

Den Gesellschaften bleiben bei der Währungsumrechnung zwei Möglichkeiten. Entweder sie rechnen, wie beispielsweise die HUK-Coburg, die Beiträge und Versicherungssummen centgenau um. In diesem Fall werden alle Geldbeträge nach dem festgelegten Kurs einfach in Euro umgerechnet und kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Der DM-Betrag wird dabei lediglich durch den offiziellen Umrechnungsfaktor 1,95583 dividiert.

Oder sie rechnen wie die Allianz-Gruppe zwar die Beiträge centgenau um, runden aber alle Werte, die den Versicherungsumfang bestimmen, ohne Beitragserhöhung zu Gunsten des Kunden. So steigt die Deckungssumme einer Haftpflichtversicherung beispielsweise auf die nächsten vollen 1000 Euro: Beträgt diese beispielsweise bisher 3 Millionen DM, so sind nach der Währungsumstellung 1,534 Millionen Euro (statt 1.533.876 Euro bei genauer Umrechnung) gedeckt.

Krumme Euro-Summen

Die Selbstbeteiligung, das heißt der vom Kunden selbst zu tragenden Anteil, wird bei den meisten Versicherungen auf den nächsten vollen Euro abgerundet. Grund für die Anpassung ist, dass sich durch die Euro-Umstellung oft sehr krumme Euro-Summen ergeben.

Bei der Rundung gilt aber immer der Grundsatz, dass sie für den Kunden vorteilhaft sein muss. Wenn beispielsweise bei einer Vollkasko-Autoversicherung die Eigenbeteiligung 1.000 DM beträgt und der Versicherer die Euro-Summe von 511,29 Euro auf 500 Euro runden würde, so darf er das in Eigenregie tun. Der Kunde muss in diesem Fall nicht ausdrücklich zustimmen, da er ja einen finanziellen Vorteil daraus zieht.

Die Rendite für Lebensversicherungen bleibt von der Währungsumstellung unangetastet. Sowohl die bereits erreichten Vermögenswerte, als auch der garantierte Zinssatz bei Kapitallebensversicherungen bleiben erhalten. Das gleiche gilt für den Zinssatz beim Darlehen.

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