Da sich EU-Volksvertretung und Ministerrat weitgehend einig sind, dürfte der Text rasch verabschiedet werden und vermutlich im kommenden Jahr in Kraft treten.
Entschädigung bei Überbuchungen
Der Verordnung zufolge soll die Entschädigung bei der Überbuchung von Flügen von weniger als 1.500 Kilometern 250 Euro betragen. Für Flüge bis 3.500 Kilometer sind 400 Euro fällig und für noch größere Distanzen 600 Euro. Überbuchung bedeutet, dass die Airline mehr Tickets verkauft hat als Plätze zur Verfügung stehen.
Außerdem sollen die Fluggesellschaften verpflichtet werden, Passagieren bei Verspätungen Mahlzeiten und — falls notwendig — Hotel und Taxi zu zahlen. Dies soll für Binnenflüge von bis zu 1.500 Kilometern ab einer Verspätung von zwei Stunden gelten.
Bei internationalen Flügen innerhalb der EU oder von mehr als 1500 Kilometern gilt die Verordung ab einer Verspätung von drei Stunden und für alle anderen Verbindungen bei Verspätungen von mindestens vier Stunden.
Entschädigungen können demnach auch Reiseunternehmer fordern, wenn diese durch Flugausfälle oder -verspätungen Verluste verzeichnen.
Einem Bericht des Europaparlaments zufolge bleiben in der EU jährlich rund 1,1 Millionen Flugpassagiere am Boden, weil Fluggesellschaften die Maschinen überbucht haben und somit Plätze fehlen.