EU-Gericht:Klagen von Ryanair abgewiesen

Das EU-Gericht hat in erster Instanz Klagen der irischen Billigfluglinie Ryanair gegen staatliche Finanzhilfen für die Konkurrenten Air France und SAS in der Corona-Krise zurückgewiesen. Die Regeln Frankreichs und Schwedens zur Unterstützung von Unternehmen gegen die Folgen der Pandemie seien EU-rechtskonform, erklärte das Gericht der Europäischen Union (EU) am Mittwoch in Luxemburg. Sie seien "angemessen, durch die Covid-Pandemie verursachte wirtschaftliche Schäden auszugleichen und stellen keine Diskriminierung dar". Ryanair hat in Luxemburg insgesamt 16 Klagen gegen Staatshilfen für Airlines eingelegt, darunter auch gegen das milliardenschwere Hilfspaket für die Lufthansa. Der Billigflieger aus Irland hält die Hilfe für rechtswidrig. In diesen ersten, vom EU-Gericht verhandelten Klagen ging es um die Verschiebung von Steuerzahlungen bei Air France und Kreditgarantien Schwedens für Scandinavian Airlines (SAS). Ryanair argumentierte, diese seien ein Rechtsverstoß, weil nur Airlines mit Fluglizenzen des jeweiligen Landes sie beantragen könnten. Das widerspreche dem europäischen Binnenmarkt.

© SZ vom 18.02.2021 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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