Etappensieg für Autozulieferer:Grammer darf Investor holen

Lesezeit: 1 min

Ein Gericht nimmt eine einstweilige Verfügung zurück und ermöglicht es dem Konzern, Aktien an chinesische Investoren auszugeben.

Der Autozulieferer Grammer hat im Streit mit dem bosnischen Großaktionär Hastor einen Etappensieg errungen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth setzte eine einstweilige Verfügung teils außer Kraft und ermöglicht es den Bayern damit, neue Aktien an das chinesische Unternehmen Ningbo Jifeng auszugeben, wie Grammer mitteilte. Das Gericht bestätigte den Vorgang am Abend der SZ; das Gericht habe die "gegenseitigen Interessen abgewogen" und den entsprechenden Entschluss getroffen, bevor sich die Parteien Mitte Mai direkt vor Gericht treffen werden. Mit den Anteilen der chinesischen Investoren - neun Prozent soll Ningbo Jifeng erhalten - hätte der Grammer-Vorstand auf der Hauptversammlung am 24. Mai bessere Chancen, den Angriff der Unternehmer-Familie Hastor abzuwehren.

Diese Familie, die ursprünglich aus Bosnien stammt, war seit vielen Jahren mit der Firma Prevent geschätzter Partner deutscher Autokonzerne. Doch seit einiger Zeit versucht das Prevent-Management die Position auszubauen - und kauft sich in Firmen ein, mit dem Ziel die Rendite zu erhöhen. Bekannt geworden ist Prevent, als der Zulieferer bei einem heftigen Streit mit Auftraggeber VW die Lieferungen einstellte und so die VW-Bänder einige Tage zum Stillstand brachte.

Bei Grammer hält die Familie mittlerweile 20 Prozent der Anteile - und hat angekündigt Grammer-Chef Hartmut Müller zu stürzen und fünf Aufsichtsräte durch eigene Leute ersetzen zu wollen. Da auf Hauptversammlungen üblicherweise wenige Aktionäre erscheinen, könnten die 20 Prozent reichen, um den Plan durchzusetzen. Es gehe Prevent und der Eigentümerfamilie nur um die "kurzfristige Gewinnoptimierung", sagte in dieser Woche der bayerische IG-Metall-Chef Jürgen Wechsler, der Stellenstreichungen befürchtet. Auch die Wirtschaftsministerien in Berlin und München sehen Prevent kritisch.

Um Ningbo Jifeng den Einstieg zu ermöglichen, hatte der oberpfälzische Hersteller von Armlehnen, Kopfstützen oder Mittelkonsolen eine Wandelanleihe über 60 Millionen Euro an die Chinesen ausgegeben, die zeitnah in Aktien getauscht werden soll. Die Hastors argumentierten, dass das nicht geschehen dürfe, ehe der Einstieg beim Kartellamt angemeldet sei. Laut Grammer hat das Bundeskartellamt bestätigt, dass der Vorgang nicht bei der Behörde angemeldet werden musste, weil nicht alle relevanten Umsatzschwellen erreicht würden. Nun, dank des Beschlusses des Landgerichts Nürnberg, drohen Grammer erst einmal keine juristischen Folgen, wenn sie die chinesischen Investoren an Bord holen.

© SZ vom 26.04.2017 / hm, dpa, Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: