Erbschaftsteuerreform:Ehepartner erben Häuser künftig steuerfrei

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Union und SPD einigen sich auf eine Reform der Erbschaftsteuer. Bei selbstgenutztem Wohneigentum soll keine Steuer fällig werden.

S. Braun

Die Spitzen von Union und SPD haben sich am Donnerstagabend nach monatelangem Streit auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Der Konflikt konnte beigelegt werden, nachdem sich CDU, CSU und SPD auf eine Lösung für das Vererben von selbstgenutztem Wohneigentum verständigten.

Wohneigentum soll komplett von der Erbschaftssteuer befreit werden. (Foto: Foto: dpa)

Danach wird ein Ehepartner das Haus oder die Wohnung des Partners steuerfrei erben können, solange er oder sie darin selbst weiter wohnen wird. Außerdem bleibt es bei einem Freibetrag von 500.000 Euro für alle weiteren Vermögenswerte.

Damit hat sich die CSU in dieser Frage durchgesetzt. Sie hatte stets die Forderung aufgestellt, selbstgenutzte Häuser und Wohnungen müssten steuerfrei bleiben, war bisher aber stets am Widerstand der SPD gescheitert.

Wochenlang hatten die Koalitionäre über Freibeträge und Obergrenzen gestritten. Nun ist diese Obergrenze für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner vollständig gefallen. Wenn geerbte Familienimmobilien dagegen vermietet oder verkauft werden, fällt auch künftig die volle Erbschaftsteuer an, je nach Wert des Hauses von sieben bis 30 Prozent.

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sprach von einem großen Erfolg der Koalition und nannte den Beschluss ein Zeichen für die Anerkennung des besonderen Schutzes für Ehe und Familie. SPD-Fraktionschef Peter Struck räumte ein, dass die SPD dem Koalitionspartner in der Frage entgegengekommen sei.

Aber auch Struck lobte den Erfolg. "Es ist geschafft, ein langer Weg ist zuende", sagte der SPD-Politiker nach der dreistündigen Sitzung im Kanzleramt. Eine weitgehende Steuerbefreiung wird es künftig auch für Kinder geben, die in dem geerbten Haus wohnen bleiben. Bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern werden auch sie künftig von der Erbschaftsteuer befreit sein. Zudem wird für sie ein Freibetrag für andere Vermögenswerte von 400.000 Euro gelten.

Die Einigung kam nach auch diesmal zähen Verhandlungen, in denen die Unionsseite lange Zeit für eine Regionalisierung der Steuer gekämpft hatte. Danach hätte jeder Landtag eigene Regeln festlegen können. Als die SPD den Vorschlag Steuerfreiheit für Ehepartner und begrenzte Steuerfreiheit für Kinder auf den Tisch legte, ging es am Ende schnell.

Bereits in früheren Verhandlungsrunden hatten die Koalitionäre sich für das Vererben von Familienbetrieben auf neue Regeln verständigt. So sollen die Erben zwischen zwei Optionen wählen können: Entweder sie sichern zu, mindestens sieben Jahre den Betrieb in gleicher Größe fortzuführen, dann müssen sie eine Steuer von 15 Prozent bezahlen. Oder sie verpflichten sich auf zehn Jahre - und müssen keine Steuer mehr entrichten.

Eine heftige Debatte gab es nochmals um die sogenannte Fallbeil-Regelung. Sie sah vor, dass Betriebe, die die Sieben- beziehungsweise Zehn-Jahre-Frist nicht einhalten können, die volle Erbschaftsteuer zahlen müssten. Nun verständigten sich Union und SPD darauf, Betriebe, die vorzeitig verkaufen oder sich verkleinern, nur für die nicht erfüllten Jahre mit der Steuer zu belasten. Die Reform soll nun zügig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, damit sie zum 1.Januar 2009 in Kraft treten kann

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