Erbschaftssteuer:Kritik aus den Ländern

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Sie werfen der Regierung vor, auch mit dem neuen Gesetzesentwurf zur Erbschaftssteuer die Vorgaben des Verfassungsgerichts zu verletzen. Auch die Koalition ist völlig zerstritten über das Thema. Die SPD will schärfere, die CSU schwächere Regeln.

Von Guido Bohsem, Berlin

Die Länder haben eine deutliche Verschärfung der geplanten Erbschaftsteuer-Reform gefordert. In ihrer Bewertung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung bringen sie die Furcht zum Ausdruck, dass die geplanten Änderungen nicht ausreichen, um die Vorgaben des Verfassungsgerichts zu erfüllen. Die obersten Richter hatten die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil die Ausnahmen für die Besteuerung von Unternehmens-Erben viel zu großzügig ausgestaltet seien. Karlsruhe forderte den Bundestag deshalb auf, die Erbschaftsteuer strenger zu fassen.

Nach dem Entwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) werden die Unternehmen aber auch in Zukunft großzügig verschont. Erst wenn der Betriebswert 26 Millionen Euro übersteigt, soll die Belastung Schritt für Schritt steigen und selbst dann sind noch Möglichkeiten vorgesehen, die entstehenden Belastungen zu umgehen.

Die Koalition streitet seit Monaten über die Pläne. Die Finanzexperten der CSU befürchten, dass durch die geplante Verschärfung der Besteuerung die "einzigartige familiengeprägte Unternehmenskultur in Deutschland gefährdet wird", wie es Philipp Graf Lerchenfeld in der Bundestagsdebatte zum Thema formulierte. Bayerns Bundesratsminister Marcel Huber sagte, der Gesetzesentwurf enthalte im Vergleich zu den ersten Vorschlägen bereits wichtige Verbesserungen für Mittelständler. "Wir sehen aber weiteren Änderungsbedarf besonders für die Familienunternehmen."

Der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) sagte hingegen, die in Schäubles Entwurf vorgesehenen Verschonungs- und Stundungsregeln seien inakzeptabel. So komme es insbesondere bei einem vererbten Betriebsvermögen von bis zu 116 Millionen Euro so gut wie überhaupt nicht zu einer Prüfung, obwohl das Verfassungsgericht ausdrücklich mehr davon angemahnt hatte. Lediglich in zwei Prozent der Fälle würde noch geprüft, wenn Schäubles Pläne umgesetzt würden. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding rief seine Kollegen aus der Koalition auf, sich vom "extremen Druck" der Wirtschaftsverbände frei zu machen und sich stattdessen auf die Auswirkungen auf das Gemeinwesen zu besinnen.

© SZ vom 26.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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