Entscheidung aus Karlsruhe:Weg für Kontenabfrage ist vorerst frei

Lesezeit: 1 min

Die Verfassungsrichter haben Eilanträge gegen den Abruf von Konto-Daten abgelehnt. Das umstrittene "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" kann somit zum 1. April in Kraft treten.

Der Weg für den geplanten Zugriff von Behörden auf Konto-Daten ist frei.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte in einem am Mittwoch veröffentlichten Eilbeschluss eine einstweilige Anordnung gegen den Abruf der Daten ab.

Über eine Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben des Gerichts noch entschieden. Dieses Verfahren kann aber noch Monate dauern.

Das Gesetz soll ab dem 1. April die Abfrage so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers ermöglichen, nicht aber das Abrufen von Kontoständen und Geldbewegungen.

Keine Ermittlung "ins Blaue hinein"

Es war wegen einer drohenden Aushöhlung des Bankgeheimnisses heftig kritisiert worden. Das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" kann somit zum 1. April in Kraft treten.

Das Gesetz schließe eine Ermittlung "ins Blaue hinein" und durch "anlasslosen rasterhaften Abgleich aller Konten" aus, betont der Erste Senat in seiner Stellungnahme.

Diese Nachteile treten nach Ansicht der Juristen "hinter die zurück, die beim Nicht-In-Kraft-Treten des Gesetzes für die Allgemeinheit zu erwarten wären". Dies gelte solange die vor wenigen Tagen verfügten Einschränkungen der Abfrage beim Vollzug des Gesetzes beachtet würden.

Starke Einschränkungen

Eine Volksbank und ein Bankkunde hatten gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt. Beide hatten beim Karlsruher Gericht eine einstweilige Anordnung zum vorläufigen Stopp der Regelung beantragt.

In ihrem Beschluss betonen die Verfassungsrichter die Bedeutung eines vom Bundesfinanzministerium verfügten Anwendungserlasses, der die Abfrage der Daten stark einschränkt.

Nach diesem Erlass darf nur "anlassbezogen" und "zielgerichtet" Einsicht genommen werden. Außerdem muss sich die Abfrage auf "eindeutig bestimmte Personen" beziehen, wie das Verfassungsgericht weiter erklärte.

"Hartnäckige" Steuersünder haben Konten im Ausland

Die Abfrage sei nicht vorgesehen, wenn es ein ebenso geeignetes, aber für den Betroffenen weniger belastendes Beweismittel gibt.

Nach Einschätzung der Deutschen Steuergewerkschaft wird sich die Zahl der Steuersünder durch das Gesetz nur geringfügig ändern. "Die Hartnäckigen haben ihre Konten nicht in Deutschland angelegt, sondern im Ausland", sagte der Bundesvorsitzende Dieter Ondracek.

Selbst mit dem verabredeten europäischen Datenaustausch über Zinseinkünfte werde sich dies nicht ändern: "Ausgerechnet die Schweiz, Österreich und Luxemburg spielen bei dieser Kontrolle nicht mit", sagte Ondracek.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: